Kommunale Verkehrsüberwachung; Beschlussfassung über Aufhebung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach zur Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung zur Überführung der Aufgabe an den Zweckverband Kernfranken
Daten angezeigt aus Sitzung:
78. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Am 11.03.2025 findet die konstituierende Sitzung des Zweckverbandes „Allianz Kernfranken“ statt. Der Zweckverband übernimmt nach § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung (s. Anlage) im Stadtgebiet die Aufgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung.
Die kommunale Verkehrsüberwachung wird derzeit im Wege einer Zweckvereinbarung (s. Anlage) für das Stadtgebiet Heilsbronn auf die Gemeinde Sachsen b. Ansbach übertragen und durch diese wiederum an einen Dienstleister beauftragt.
Mit Aufnahme seiner Tätigkeit wird der Zweckverband satzungsgemäß diese Aufgabe übernehmen, weswegen die Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach beendet werden muss. Die Zweckvereinbarung kann nach § 8 Abs. 3 aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Sachsen b. Ansbach ist abgestimmt. Auch der Gemeinderat der Gemeinde Sachsen b. Ansbach wird einen entsprechenden Beschluss zur Beendigung der Zweckvereinbarung fassen.
Nach der Arbeitsaufnahme des Zweckverbandes wird dieser in allen teilnehmenden Gemeinden die kommunale Verkehrsüberwachung durchführen und Verstöße ahnden und verfolgen.
Die Stadt Heilsbronn ist wie bisher nicht an den jeweiligen Ordnungswidrigkeitsverfahren beteiligt. Bislang hat die bei der Gemeinde Sachsen bei Ansbach eingerichtete Dienststelle die Aufgaben der kommunalen Verkehrsüberwachung durchgeführt und dafür auch die Dienstleistungen eines Privatunternehmens in Anspruch genommen.
Beschluss
Die Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Sachsen bei Ansbach und der Stadt Heilsbronn vom 16.03.2023 zur Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung wird gemäß § 8 Abs. 3 aufgehoben. Die Aufhebung ist der Gemeinde Sachsen b. Ansbach schriftlich mitzuteilen und die Genehmigung der Aufhebung der Zweckvereinbarung gem. Art. 14 Abs. 2 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 Satz 1 KommZG einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.02.2025 10:21 Uhr