Zuwendungsbescheid Bundesförderprogramm Gigabit 2.0; Bekanntgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
78. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) wurde auch dieses Jahr ein Förderantrag zur Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0 gestellt. Gemeinsam mit weiteren Gemeinden und Märkten wurde hierfür eine Zweckvereinbarung geschlossen und die Aussicht auf einen positiven Förderbescheid somit erhöht. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in den Sitzungen des Stadtrates am 12.06. und am 18.09.2024 gefasst und federführend agiert die Gemeinde Sachsen b. Ansbach. Der gemeinsame Förderantrag wurde beim Projektträger am 24.09.2024 eingereicht.
Ein Zuwendungsschreiben vom Projektträger wurde uns vor kurzem von der Breitbandberatung Bayern übermittelt. Die Fördermittel des Bundes werden als Anteilfinanzierung (50%) für den Zeitraum vom 15.12.2024 bis zum 01.12.2029 mit geringen Nachforderungen bewilligt. Den Antrag zur Ko-Finanzierung durch den Freistaat Bayern (40%) stellt die Gemeinde Sachsen b. Ansbach zeitnah gemeinsam für alle Teilnehmer der Zweckvereinbarung. Nach hoffentlich positiver Rückmeldung zur Ko-Finanzierung verbleibt für die insgesamt 108 förderfähigen Adressen im Stadtgebiet Heilsbronn ein Eigenanteil von ca. 66T€. Die Gesamtkosten für dieses Verfahren belaufen sich auf ca. 660T€.
Die benötigten Nachforderungen werden durch entsprechende Beschlüsse zur Finanzlage (Bonitätsnachweis) und zur Zweckvereinbarung (Aufgabenübertragung und Befugnis der federführenden Gemeinde) im Januar/Februar erfolgen. Die Nachforderungen müssen spätestens bis zum 31.03.2025 beim Projektträger eingereicht werden.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 27.02.2025 10:21 Uhr