Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein; a) Billigung der Entwurfsplanung b) Beauftragung der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 25.07.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über die Vorentwurfsplanung des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein wurde in den Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses vom 28.02.2018 und vom 04.07.2018 intensiv beraten. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 die Rahmenbedingungen der Bebauungsplanung beschlossen (s. Anlage), die in der Entwurfsplanung umgesetzt wurden.
So enthält die Entwurfsplanung u.a. im süd-westlichen Plangebiet eine Regenrückhaltung, die einen Bauplatzverlust bedingt. Im westlichen Bereich des Plangebietes soll eine Kettenhausstruktur entstehen, um auch wirtschaftlich schwächeren Bauwilligen eine Baumöglichkeit zu schaffen. Ferner soll im nördlichen Bereich des Plangebietes ein Erdwall auf späterem Privatgrund entstehen, um aus der Flur einfließendes Oberflächenwasser an den Baugrundstücken vorbeizuleiten.
Die Entwurfsplanung wurde nunmehr soweit ausgearbeitet, dass diese für die Öffentlichkeit ausgelegt werden kann bzw. die Behörden und Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt werden können.
Noch offen ist der naturschutzrechtlich zu erbringende Ausgleich aufgrund der im Plangebiet beheimateten Feldlerche. Nachdem im Verfahren nach § 13b BauGB eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB nicht erfolgt und ein Umweltbericht nach § 2a BauGB nicht verfasst wird, wird die naturschutzrechtliche Kompensation in der Begründung des Bebauungsplanes behandelt.
Eine entsprechend notwendige Ausgleichsfläche mit Ausgleichsmaßnahme ist noch auszuwählen bzw. auszuarbeiten. Die Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange kann mit Verweis auf die spätere Ausarbeitung der Kompensation gleichwohl erfolgen.
Im Zuge der Vorberatung des Baugebietes wurde thematisiert, dass der Feldweg FlNr. 405, Gem. Bürglein, der nördlich des Plangebietes verläuft, im Zuge der Baulandausweisung ausgebaut werden soll. Der vorliegende Planentwurf sieht nur einen teilweisen Vollausbau im Bereich der Einmündung zum Baugebiet vor. Der Feldweg befindet sich im übrigen Teil außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. B 5.
Die Erschließung der im Rahmen der Bauleitplanung beabsichtigten Baugrundstücke erfordert die Errichtung einer öffentlichen Verkehrsfläche. Verfahrensrechtlich ist es seit dem 01.05.2007 möglich, die erforderlich werdenden straßenrechtlichen Verfügungen im Wege einer Verfahrenskonzentration mit dem Bauleitplanverfahren zu verbinden, Art. 6 Abs. 7 BayStrWG.
Im Rahmen des anhängigen Bauleitplanverfahrens soll daher folgende straßenrechtliche Verfügung erlassen werden:
Die im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. B 3 „Am Lehrfeld“ goldockerfarben dargestellte, neu zu errichtende öffentliche Verkehrsfläche wird mit der Maßgabe gewidmet, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe vorliegen.
Zu der geplanten straßenrechtlichen Verfügung können in der o.a. Zeit der Auslegung Stellungnahmen abgegeben werden. Der Entwurf der Verfügung liegt während dieser Dauer zusammen mit den o.a. Unterlagen aus.
Für das Baugebiet wurde bisher keine Bezeichnung festgelegt.
Das Ingenieurbüro hat wegen der Namensfindung für das Baugebiet die Flurbezeichnungen geprüft. Der Flurname für das Baugebiet heißt „Am Mühlbuck“. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 28.02.2018 wurde „Bäckerleite“ genannt.
Aus der Bevölkerung gingen weitere Vorschläge ein. Aus den nachfolgenden Vorschlägen ist nun ein Name auszuwählen :
  • Am Mühlbuck
  • Am Sportplatz
  • Bäckerleite
  • Birnbaumring
  • Panoramaweg
  • Schöne Aussicht
  • Sportplatzring

Beschluss 1

Der vorhandene Feldweg FlNr. 405, Gem. Bürglein, wird im Zuge der Baugebietsausweisung nicht ausgebaut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Bezeichnung für das Baugebiet B 5 Bürglein wird wie folgt festgelegt:
Am Mühlbuck

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Beschluss 3

Das Volumen der vorgesehenen Zisternen auf den Grundstücken ist auf 6 Kubikmeter zu erhöhen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Beschluss 4

Streichung der Ziff. 3.3 der textlichen Festsetzungen bzgl. Festsetzung, dass pro Wohngebäude im Planungsgebiet nur die Errichtung von max. 2 Wohnungen zugelassen werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12

Beschluss 5

Dacheingrünungen sollen bzgl. Garagen festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 15

Beschluss 6

Dacheingrünung soll als Empfehlung bzgl. Garagen aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

Beschluss 7

Für Fledermäuse und Schwalben sollen Nistmöglichkeiten im Bereich der Wohnbauflächen als Empfehlung aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

Beschluss 8

Der Stadtrat billigt die Entwurfsplanung (Stand 25.07.2018) mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 9

Die im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. B 5 Bürglein (Stand: 25.07.2018) goldockerfarben dargestellte, neu zu errichtende öffentliche Verkehrsfläche wird mit der Maßgabe gewidmet, dass die Widmung mit der Verkehrsübergabe wirksam wird, sofern die Widmungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 10

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2018 10:31 Uhr