Barrierefreiheit in der Grund- und Mittelschule Heilsbronn - Petersaurach; Beschluss über Finanzierungsanteil der Stadt Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 19.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Momentan laufen bei der Gemeinde Petersaurach die Planungen zur Sanierung der WC-Anlage für die Grundschule (BA I) sowie für die Herstellung der Barrierefreiheit für die Grund- und Mittelschule (BA II), s. Anlage.
Der BA I (Sanierung WC-Anlagen) betrifft nur die Grundschule Petersaurach, wodurch der Stadt Heilsbronn keine Kosten entstehen werden.
Der BA II (Herstellung der Barrierefreiheit durch Einbau eines Aufzuges etc.) hingegen stellt sowohl für die Grund- als auch für die Mittelschule eine Investition mit Gesamtkosten i. H. v. rd. 373.500 € dar.
Die Maßnahmen wurden  in einer gemeinsamen Sitzung  der Arbeitskreise Heilsbronn und Petersaurach besprochen und es fand eine Besichtigung der Örtlichkeiten statt.
Gemäß § 7 Abs. 2 des öffentlich-rechtlichen Schulvertrages vom 29.07.2010 bedarf es für über den Unterhalt des Schulgebäudes hinausgehenden Aufwandes, wie z. B. Generalsanierung, Um- und Anbauten, Erweiterung des Gebäudes oder seiner elementaren Einrichtungen (Investitionen) einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In dieser Vereinbarung, in welcher die Beteiligung der Stadt an der Investition an der Schule festgelegt wird, ist auch zu regeln, wie die finanzielle Beteiligung im Falle einer Vertragsauflösung zu behandeln ist.
Von Seiten der Gemeinde Petersaurach wird ein Investitionskostenzuschuss gewünscht.
Da die Grundschule nur zum Teil von der barrierefreien Maßnahme betroffen ist, ist eine volle Berücksichtigung der Grundschüler (Anteil Heilsbronn läge dann bei rd. 66.000,00 €) bei der Kostenbeteiligung nicht sachgerecht.
Würde man annehmen, dass die Grundschule zu fast 50 % profitiert, wären eine Aufteilung von 50 : 50 zutreffend. Bei Annahme von 25 % Vorteil der Grundschüler würde die Aufteilung in etwa 55 % (Heilsbronn) : 45 % (Petersaurach) entsprechen.
In Zahlen:
55 % Heilsbronn = 92.400,00 €                45 % Petersaurach = 75.600,00 €
50 % = 84.000,00 €.
Neben für die Stadt Heilsbronn schlechteren Aufteilungen hat diese beiden Varianten die Gemeinde Petersaurach auch als Diskussionsgrundlage für eine Kostenteilung übermittelt. Die gesamten Unterlagen der Gemeinde Petersaurach sind ebenfalls im Ratsinformationssystem eingestellt.
Am morgigen Donnerstag treffen sich die beiden Arbeitskreise des Stadtrates Heilsbronn und des Gemeinderates Petersaurach um auch dieses Thema nochmal zu besprechen.
Weiter wird auch die Gewinnung zusätzlicher Räumlichkeiten für die Mittelschule durch Auslagerung der Gemeindebücherei und ggf. Errichtung einer Mensa besprochen. Über diese Maßnahmen und die Beteiligung der Stadt Heilsbronn wird noch gesondert zu beraten sein.

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister, zusammen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Bildung, mit den Vertretern der Gemeinde Petersaurach eine sachgerechte Aufteilung der Investitionen für die Barrierefreiheit (Aufzug) zu vereinbaren, eine Aufteilung von mindestens 50 : 50 ist dabei anzustreben. Des Weiteren ist eine angemessene Rückzahlungsregelung mit der Gemeinde Petersaurach zu treffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2018 16:18 Uhr