Bauantrag Fa. Fischer Besitzgesellschaft, Gutenbergstraße 4, 91560 Heilsbronn
Erweiterung der bestehenden Hallen durch eine Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone auf Grundstück FlNr. 350, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
88. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller hat den Neubau einer Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone auf dem Grundstück Fl.Nr 350, Gemarkung Weiterndorf, Gutenbergstraße 4, im Jahr 2017 im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt. Die Zustimmung zum Genehmigungsfreistellungsverfahren erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 20.12.2017.
Der nun vorliegende Bauantrag sieht die Erweiterung der bestehenden Hallen durch eine Lagerhalle mit Produktionsstätte und überdachter Ladezone vor.
Durch die Verbindung der alten und neuen Hallen ist das Bauvorhaben als Sonderbau einzuordnen. Gemäß Art 58 BayBO ist bei Sonderbauten ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich. Der Antrag ist damit als gewerblicher Bauantrag zu behandeln.
Ein gemeindliches Einvernehmen ist in Fällen des § 30 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen, d.h. in den Fällen, in denen die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden. Der Bauantrag ist dann bei der Gemeinde einzureichen, die diesen samt Stellungnahme an die Bauaufsichtsbehörde weiterleitet, § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB i.V.m. Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayBO
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 11.04.2019 09:45 Uhr