Bauantrag Neubau eines Holzhauses, Mühlleite, Fl.Nr. 346/2, Gemarkung Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  65. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 65. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.03.2018 ö beschliessend 3.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller beantragt den Neubau eines Holzhauses mit drei Wohneinheiten im Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 3 Bürglein „Westlich der Straße An der Friedenseiche“.
Die Bauabmessungen betragen rund 12,50 m x 9,00 m, das Bauvorhaben erhält ein Satteldach (Dachneigung 35°) und einem Zwerggiebel in Richtung Süden.
Nach Durchsicht der Bauantragsunterlagen wurde mit Mail vom 09.03.2018 der Planer aufgefordert die Bauvorlage nach der Verordnung über Bauvorlagen…… laut BayBo, Anhang 3 hinsichtlich der Bemaßung von Grundrissen, Fenstern, Schnitte, Dachneigung, Kniestöcke und den Stellplatznachweis nachzureichen. Ebenfalls fehlen noch entsprechende Befreiungsanträge für das Vorhaben.
Am 13.03. gingen die Eingabepläne bei der Stadt in Papierform ein.
Nach Durchsicht wurde erneut der Planer am 15.03.2018 gebeten, die fehlenden Ergänzungen und Befreiungsanträge der Stadt vorab als Mail zu übersenden.
Die unterschriebenen Pläne in Papierform werden noch entsprechend nachgereicht.
Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO ist für das Bauvorhaben nicht möglich, da die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden. Hinsichtlich des Garagenstandortes wird dahingehend eine Befreiung beantragt, dass die Stellplätze im östlichen Bereich des Grundstückes errichtet werden sollen.
Nach der städtischen Stellplatzsatzung sind für die geplanten drei Wohneinheiten vier Stellplätze notwendig.
Diese richten sich nach der Stellplatzsatzung für Wohnungen unter 50 m² (2 Wohnungen a`1 Stellplatz). Lediglich die Wohnung im Dachgeschoss überschreitet die 50 m² (2 Stellplätze). Diese sind in den Bauzeichnungen dargestellt.
Befreiungen:
Mit der Antragsstellung wurde der Antrag auf Befreiung vom Garagenstandort gestellt: Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurde der Garagenstandort bereits befreit. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollte daher auch dem vorliegenden Bauantrag zugestimmt werden. Die Abweichung ist aus Sicht der Bauverwaltung auch städtebaulich vertretbar und Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Für die Abweichung des geplanten Kniestockes ist ebenfalls eine Befreiung notwendig. Mit Mail wurde dies vorab am Freitag zugesendet. Zulässig sind im Baugebiet Kniestöcke bis 35 cm und bei Zwerggiebeln sind nach Bebauungsplan Kniestöcke bis 90 cm zulässig. Bereits bei anderen Bauvorhaben wurden Befreiungen mit einer Höhe von 50 cm ausgesprochen. Der Antragssteller beantragt zur besseren Nutzung des Dachgeschosses eine Befreiung von 1,00 m.
Bei einer Befreiung des Kniestockes würde sich eine Wandhöhe im Süden von rund 7,30 m ergeben. Die Gesamthöhe des Gebäudes wird mit 10,25 m angegeben. Im Vergleich zur letzten Baugenehmigung in der Mühlleite 10 beträgt die Wandhöhe 7,02 m und die Gesamthöhe runde 12,00 m.
Hinweis:
Für die geplanten Stellplätze vor dem Haus muss die vorh. Stützmauer zurückgebaut werden. Diese geht zu Lasten des Antragsstellers.

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Befreiung des Garagenstandortes und der Höhe des Kniestockes für den Neubau eines Holzhauses auf dem Grundstück FlNr. 346/2, Gemarkung Bürglein, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 11:14 Uhr