Bauantrag Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 320/4, Gemarkung Heilsbronn, Rosenstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 67. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.05.2018 ö beschliessend 1.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 320/4, Gemarkung Heilsbronn, Rosenstraße 2.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr B 7 I.
Gemäß der Satzung zum Bebauungsplan sind bei Gebäuden mit  Dächern mit mehr als 35° Dachneigung Dachgauben, Dacherker oder sonstige Dachaufbauten mit einer Breite von max. 50 % der Länge des Hauptdaches zulässig. Diese Vorgaben werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Nachdem die Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden, kann die Errichtung der Dachgaube im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 320/4, Gemarkung Heilsbronn, Rosenstraße 2 im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2019 08:03 Uhr