Daten angezeigt aus Sitzung:
70. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Im Bau- und Umweltausschuss wurde zuletzt in der Sitzung am 28.02.2018 (Nr. 583) der Bebauungsplan Nr. B 5 Bürglein (Planungsskizze, Stand 06.02.2018 – s. Anlage im RiS) behandelt.
Das IB Christofori und Partner hat die Ergebnisse nun in den aktuellen Planungsentwurf eingearbeitet. Darin sind die angeregten Doppel- und Reihenhäuser aufgenommen worden (Entwurf, Stand 17.05.2018): 16 EFH, 3 DH, 1 RH, also 24 Wohneinheiten. Die Oberflächenentwässerung ist in diesem Entwurf als Stauraumkanal unter dem Schmutzwasserkanal in den Straßenflächen vorgesehen, was hohe Kosten verursachen würde.
Deshalb hat Herr Bierwagen noch eine weitere Variante, ausgehend aus der Skizze vom 06.02.2018 – ohne Doppel- und Reihhäuser – (Stand 21.06.2018) vorbereitet: 21 EFH. Hier wurde wieder die ursprünglich schon diskutierte unterirdische Rückhaltung des Oberflächenwassers in einem Rückhaltebecken im südlichen Planungsgebiet aufgenommen. Das hat zur Folge, dass ein Grundstück entfällt. Dort könnte dann ein Spielplatz entstehen.
Damit hat das Ingenieurbüro nochmal eine alternative städtebauliche Lösung zum Wunsch nach kleineren Grundstücken vorgelegt. Laut Herrn Bierwagen würden Gespräche mit Bauträgern Zweifel ergeben, ob Doppelhaus- und Reihenhausgrundstücke in Bürglein wirklich nachgefragt werden. Die Variante (Stand 21.06.2018) mache nun den Vorschlag am Westrand eine Kettenhausstruktur zu entwickeln. Hiermit könnte die Hanglage gut überwunden werden und es würden preiswerte kleine Grundstücke entstehen – gleichzeitig aber der Wunsch nach einem Einfamilienhaus erfüllt. Insgesamt würde damit aus Sicht des Planers eine harmonischere Gesamtlösung entstehen.
Das Ingenieurbüro hat wegen der Namensfindung für das Baugebiet die Flurbezeichnungen geprüft. Der Flurname für das Baugebiet heißt „Am Mühlbuck“. In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses wurde „Bäckerleite“ genannt. Auch aus einer Zuschrift aus Bürglein wird dieser historisch begründete Name unterstützt. Der Name sollte nun endgültig festgelegt werden.
Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit zur Anlegung eines Gehweges ab dem Fußweg Baugebiet bis zur Großhabersdorfer Straße zu prüfen.
Aus verkehrlicher Sicht ist die Anlegung eines straßenbegleitenden Gehweges nicht erforderlich. Bei der sehr geringen Fahrzeugstärke (10-15 Kfz/h bei der jüngsten Verkehrsmessung) sind nur begrenzt Gefahrensituationen für den Fußgängerverkehr erkennbar. Die Anlegung eines Gehweges wäre nach der Richtlinie über die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Ziff. 6.1.6.1) auf der bebauten Seite der Ortsstraße „An der Friedenseiche“ auszuführen. Dadurch würde sich die vorhandene Fahrbahnbreite erheblich verringern, was wiederum zu einer potentiellen Gefahrensituation führen könnte.
Es sind nachfolgende Beschlüsse erforderlich:
- Aufnahme von Doppel- und Reihenhäuser, wie im Entwurf 17.05.2018 vorgesehen
- Oberflächenentwässerung mit Stauraumkanal oder Regenrückhaltung mit der Folge eines Bauplatzverlustes
- Aufnahme der „Kettenhausstruktur“ am Westrand (Variante, Stand 21.06.2018)
- Festsetzung eines Erdwalls im nördlichen Planungsgebiet auf künftigen Privatgrund zum Schutz des eventuell einfließenden Oberflächenwassers aus der Flur
- Dachform nicht vorgeben oder Flachdach zusätzlich erlauben
- Vergabe des Baugebietsnamens
- Entscheidung über die Errichtung eines Fußweges zum Baugebiet
Zur Beratung und Beschlussfassung.
Beschluss 1
Die Entwurfsunterlagen sollen die Bebauung der Grundstücke mit Doppel- und Reihenhäusern zulassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9
Beschluss 2
Die Oberflächenentwässerung soll mit einer Regenrückhaltung erfolgen, die u.U. einen Bauplatzverlust bedingt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 3
Im westlichen Bereich des Baugebietes soll eine Kettenhausstruktur entstehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Beschluss 4
Im nördlichen Planungsgebiet soll ein Erdwall auf künftigem Privatgrund zum Schutz vor evtl. aus der Flur einfließenden Oberflächenwassers festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 5
Die Dachform wird nicht vorgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
Beschluss 6
Zur weiteren Erschließung des Baugebietes soll im Bereich der Ortsstraße „An der Friedenseiche“ ein einseitiger Fußweg nicht errichtet/geplant werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 7
Analog dem Baugebiet Nr. B 3 Weißenbronn „Am Lehrfeld“ sollen Baugrenzen für Garagen festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 8
Zwischen dem Erdwall im nördlichen Planbereich und der Erschließungsstraße soll wie wassergebundener Fußweg entstehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.07.2018 09:38 Uhr