Die Antragsteller haben einen neuen Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 359/3, Gemarkung Heilsbronn, eingereicht.
Das Bauvorhaben wurde nun näher an das Hofgrundstück gerückt. Die dort bisher bestehende Überdachung soll um 10 m zurückgebaut werden. Hinsichtlich der Abmessungen (Wohnhaus 10,99 m x 9,24 m, Carport 7,25 m x 6,00 m) entspricht dieser neue Bauantrag dem letzten Bauantrag, der zurückgezogen wurde. Es sollen zwei Vollgeschosse mit einer Dachneigung von 22 ° entstehen, das Carport soll ein Flachdach erhalten.
Der Kanalanschluss ist nun in Richtung Nordeinfahrt (neben dem kath. Pfarrheim) zum städtischen Kanal der Altendettelsauer Straße geplant.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Nachdem die bisherigen Anträge und Vorstellungen der Antragsteller (Imper / Brendle-Behnisch) für einen Neubau eines Einfamilienwohnhauses die Gemeinbedarfsfläche Schule / Kirche im Bebauungsplan Nr. B 12 II stets tangierten, eine Befreiung von der Art der baulichen Nutzung – wie bekannt – deshalb nicht möglich war, haben die Antragsteller nun diesen neuen Antrag mit verändertem Standort des Bauvorhabens vorgelegt.
Das Bauvorhaben liegt jetzt innerhalb der gemischten Baufläche des Bebauungsplanes B 12 II. Die Sondergebietsfläche für Schulen / Kirche wird nicht mehr tangiert. Die Antragsteller sichern auch zu, dass auch die Abstandsflächen auf der gemischten Baufläche u. a. auch zur Gemeinbedarfsfläche eingehalten werden. Jedoch wird die Baugrenze für die gemischte Baufläche bei diesem Bauvorhaben deutlich überschritten.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind für diesen Antrag erforderlich und wurden auch beantragt:
- Überschreitung der Baugrenze im Südosten um ca. 4 m
- Dachneigung, geplant 22 °, zulässig 30 – 38 °
- Dachfarbe, geplant grau, antrazit, zulässig rotbraun, dunkelbraun, fleckton
Zum Kanalanschluss ist auszuführen, dass der öffentliche Kanal in der Altendettelsauer Straße bereits jetzt hydraulisch überlastet ist. Zusätzliche Regenwassermengen werden die Situation verschlechtern. Auch wenn mit dem Teilrückbau der bestehenden Überdachung auch eine Entlastung eintritt, sollte der Hinweis an das Landratsamt Ansbach erfolgen, dass im Genehmigungsbescheid der Einbau und die Verwendung einer Zisterne als Auflage vorgeschrieben werden.
Die Kanalisation in der Altendettelsauer Straße wird mit der Straßensanierung in den nächsten Jahren angegangen werden.
Mit dem geplanten Doppelcarport wird die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn erfüllt: erforderlich 2 Stellplätze.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden durch die der Stadtverwaltung vorliegende Planung jetzt nicht mehr berührt, wenn – wie beantragt – dadurch die gesamte Fläche des Sondergebietes Schule / Kirche nicht beeinträchtigt wird.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind bei Einhaltung dann nicht mehr ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.