Bauleitplanung Gemeinde Petersaurach; 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40/6 "Photovoltaikanlagen an der BAB 6 nördlich von Altendettelsau"; Beteiligung nach §§ 4 Abs. 1 bzw. 2 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  72. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 72. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2018 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Lt. Begründung des Bebauungsplanes sind zwei private Grundstückseigentümer mit der Bitte um Ausweisung möglicher Photovoltaikstandorte im Gemeindegebiet an die Gemeinde Petersaurach herangetreten.
Die Ausweisung der beabsichtigten Photovoltaikstandorte erfolgt daher als vorhabenbezogener Bebauungsplan.
Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Bundesautobahn A 6 etwa 650 m nördlich von Altendettelsau (s. Anlage). Der Geltungsbereich umfasst insgesamt etwa 1,5 ha (ca. 0,56 ha im östlichen Teilbereich und ca. 0,9 ha im westlichen Teilbereich).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn werden von der Bauleitplanung nicht betroffen. Einwendungen im Verfahren sollten daher nicht ausgewiesen werden.

Beschluss

Mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40/6 „Photovoltaikanlagen an der BAB A 6 nördlich von Altendettelsau“ der Gemeinde Petersaurach besteht Einverständnis. Einwendungen im Verfahren sollen nicht vorgetragen werden. Eine Wiedervorlage im Bau- und Umweltausschuss soll nur erfolgen, soweit sich wesentliche Änderungen ergeben sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2018 09:16 Uhr