Bauantrag Tektur - Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 200/4, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 15.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 15.08.2018 ö 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller haben für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 200/4, Gemarkung Heilsbronn, eine Tekturplanung eingereicht.
Die Tekturplanung beinhaltet die Verschiebung des Wohngebäudes um 0,48 m nach Süden. Der vormalige Grenzabstand betrug 3,72 m und beträgt jetzt 4,20 m.
Ansonsten wurden keine weiteren Änderungen vorgenommen.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Ansbach ist für diese Änderung keine erneute Nachbarbeteiligung erforderlich.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tekturplanung für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 200/4, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2018 10:13 Uhr