Jährlicher Zuschuss an die Heilsbronner Musikanten e. V.: Verlängerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 15.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 15.08.2018 ö 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Gemäß Richtlinie Nr. 1 erhielten die Heilsbronner Musikanten e. V. seit dem Jahr 2009 für die Dauer von 7 Jahren (bis einschl. 2015) einen jährlichen Zuschuss i. H. v. 1.000 €.
Mit Schreiben vom 07.11.2015 stellten die Heilsbronner Musikanten e. V. den Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 5.000 €. Die Notwendigkeit eines erhöhten Zuschusses wurde durch eine kostengünstige Ausbildung sowie durch die Übernahme der musikalischen Leitung durch eine professionelle Musikerin begründet, was die Heilsbronner Musikanten e. V. vor eine zusätzliche finanzielle Herausforderung stellt.
Bei den Beratungen im Stadtrat über eine Förderung der Musikschule war man sich darüber einig, dass damit eine höhere Förderung anderer Gruppierungen nicht folgen darf. Deshalb wurde auch im ursprünglichen Vertrag – der eine Laufzeit bis zum 31.12.2018 hat – aufgenommen, dass sich die Stadtkapelle Heilsbronn e. V. verpflichtet, mit allen örtlichen musikalischen Vereinigungen, Gruppierungen etc. zusammen zu arbeiten und für alle offen zu stehen. Diese Verpflichtung wird nur eingeschränkt, wenn die von der Stadt Heilsbronn zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen. Vielmehr könnten alle Musikvereine von der Musikschule profitieren.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.02.2016 wurde beschlossen, den jährlichen Zuschuss an die Heilsbronner Musikanten e. V. auf 2.500 € zu erhöhen, da in den letzten Jahren der Zuschuss für die Stadtkapelle auch angehoben wurde und die beiden Vereine gleich behandelt werden sollten. Diese Förderung erfolgt bis zum Ablauf des Vertrages über die Musikschule zum 31.12.2018.
Über die Vertragsverlängerung zwischen Stadt und Stadtkapelle Heilsbronn e. V. wegen der Musikschule Heilsbronn wurde zwischenzeitlich im Stadtrat vom 11.10.2017 beschlossen. Der Vertrag zum Betrieb der Musikschule Heilsbronn wurde dort bei gleichen Bedingungen um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert.

Da die Heilsbronner Musikanten sehr positiv für die Stadt Heilsbronn in Erscheinung treten und bei den verschiedensten Anlässen immer zur Stelle sind, wird vorgeschlagen, den jährlichen Zuschuss  i. H. v. 2.500 € bis zum 31.12.2023 weiter zu gewähren. Sollte die jährliche Zuwendung für die Musikschule Heilsbronn innerhalb dieses Zeitraumes erhöht werden, steigt auch die Zuwendung an die Heilsbronner Musikanten e. V. nach nochmaliger Vorlage im Stadtrat.

Beschluss

Der jährliche Zuschuss an die Heilsbronner Musikanten e. V. i. H. v. 2.500 € wird bis zum 31.12.2023 weiter gewährt. Sollte die jährliche Zuwendung für die Musikschule Heilsbronn innerhalb dieses Zeitraumes erhöht werden, steigt auch die Zuwendung an die Heilsbronner Musikanten e. V. nach nochmaliger Vorlage im Stadtrat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2018 10:13 Uhr