Beschaffung von Digitalen-Melde-Empfängern - "Pagern" sowie von Sirenen-Einheiten im Rahmen des Sonderförderprogrammes Digitalfunk; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 80. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 26.02.2025 ö 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen des Sonderförderprogrammes für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Beschaffung der Endgeräte des digitalen BOS-Funks in Bayern – Sonderförderprogramm Digitalfunk – fördert der Freistaat Bayern die Beschaffung digitaler Endgeräte mit max. 80 % der förderfähigen nachgewiesenen Kosten.
  1. Beschaffung von Digitalen-Melde-Empfängern – „Pager“ (APRT)
Im Rahmen dieses Förderprogrammes werden zertifizierte BOS-TETRA-Pager (APRT) mit diesen Bestandteilen gefördert, maximaler Förderfestbetrag pro Stück 680 €:
 Pager (APRT) inkl. Akku, mit Heimzusatz und Antenne, 
 Pager-Tragesystem (Gürtelclip, -holster oder Tragetasche), 
 Ladegerät mit Ladekabel 
 Bedienungsanleitung 
 BOS-Sicherheitskarte
Die Anzahl der förderfähigen TETRA-Pager richtet sich dabei nach dem zum 01. Januar 2019 nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Pagern. Dieser Bestand betrug zu diesem Stichtag 74 Stück.
Ein entsprechender Zuwendungsantrag wurde bereits gestellt. Eine förderunschädliche Beschaffung ist daher ab diesem Zeitpunkt möglich, da die Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das StMI bereits mit Schreiben vom 14.11.2022 erteilt wurde.
Durch einen bayernweiten Rahmenvertrag sollen nun im Einkaufsportal von Motorola Solutions 74 Pager zum Einzelpreis von 827,17 € brutto bestellt werden. Insgesamt sind dies für 74 Stück: 61.210,51 €.
Im Nachgang findet dann die Programmierung der Pager und die Zuteilung der BOS-Sicherheitskarten durch die TTB des Landkreises Ansbach statt.
Nachdem mit einer Lieferzeit von bis zu 6 Monaten gerechnet werden muss, ist eine baldige Bestellung ratsam.
Die vorhandenen, analogen Meldeempfänger werden künftig nach einer Übergangsfrist nicht mehr alarmiert, da das Alarmsignal digital erzeugt wird. Ein Austausch der Pager ist daher aus technischer Sicht erforderlich. 

  1. Beschaffung/ Umrüstung von TETRA-Sirenen-Einheiten (TSE)
Außerdem wird die Beschaffung/ Umrüstung von Sirenensteuerempfängern gefördert, maximaler Förderfestbetrag pro Stück 2.181 €:
 Sende-/ Empfangseinheit eines durch die BDBOS zertifizierten FRT
 Sirenen-Steuergerät gemäß Vorgaben des StMI (Musterleistungsverzeichnis)
 BOS-Sicherheitskarte (Kosten pro Karte 12,42 €, Stand 20.11.2023
Installations- und Einbaukosten werden dabei nicht gefördert.
Die Anzahl der förderfähigen Sirenensteuerempfänger richtet sich dabei nach dem zum 01. Januar 2019 nachweislich vorhandenen Bestand an analogen Sirenensteuerempfängern. Dieser Bestand betrug zu diesem Stichtag 15 Stück. Ein entsprechender Zuschussantrag wurde noch nicht gestellt, wird aber noch zeitnah erfolgen.
Nachdem für die Beschaffung/ Umrüstung von Sirenen-Einheiten diese Maßnahmenabfolge zwingend einzuhalten ist, ist eine baldiger Beginn ratsam:
  1. Ausschreibung/ Angebotseinholung (TSE gem. Musterleistungsverzeichnis/ kein bayernweiter Rahmenvertrag vorhanden)
  2. Auftragsvergabe der Lieferung/ Leistungen der TSE (Sirenensteuergeräte, Montage, ggf. Antragstellung ortsfeste Funkanlage, etc.)
  3. Beschaffung Sende-/ Empfangseinheit (zertifiziertes FRT) über die Bestellplattform der Fa. Abel & Käufl und Bereitstellung an Errichterfirma
  4. Die Sirenen-FRT stellt eine ortsfeste Funkanlage dar. Ortsfeste Funkanlagen bedürfen der Genehmigung/ Frequenzzuteilung durch die BDBOS.
  5. Antragsunterlagen ortsfeste Funkanlagen (FRT) inkl. Dämpfungsberechnungstool an die TTB Landratsamt Ansbach senden.
  6. Genehmigung/ Frequenzzuteilung (Dauer 12 – 18 Wochen)
  7. Programmierung des Sirenen-FRT und Zuteilung der BOS-Sicherheitskarten durch die TTB Landratsamt Ansbach
  8. Errichtung/ Umbau der TSE (inkl. Programmierung Sirenensteuergerät)
  9. Prüfung des Pegelwertes und Übermittlung an die TTB-Landkreis Ansbach und Prüfung durch die AS-BY
Das Sonderförderprogramm Digitalfunk tritt mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft. Die Abwicklung der o. g. Maßnahmenabfolge samt Begleichung der Rechnungen für die Beschaffungen müssen daher bis zu diesem Zeitpunkt abgewickelt worden sein.
Die Umrüstung der Sirenen ist – wie bei den Meldeempfängern – aus technischer Sicht erforderlich, da das von der Rettungsleitstelle ausgehende Alarmsignal künftig digital erzeugt wird. Ohne Umrüstung der Sirenen kann das Signal nicht empfangen und der Alarmton abgespielt werden. Im Zuge der Umrüstung wird es künftig möglich sein, dass die Sirenen sowohl den Ton zur Warnung (auf- und abschwellender Heulton von einer Minute Dauer) als auch zur Entwarnung (durchgehender Dauerton von einer Minute Dauer) der Bevölkerung abspielen können. Zusätzlich können die Sirenen dann auch das Warnzeichen (dreimal einen in der Höhe gleichbleibenden Ton von je zwölf Sekunden, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen) bei Feuer und anderen Notständen abspielen.

Beschluss

Die 74 förderfähigen Digitalen-Melde-Empfänger- „Pager“ (APRT) im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk werden beschafft. Eine Zahlungsabwicklung soll dabei im Haushaltsjahr 2025 erfolgen.
Die 15 förderfähigen TETRA-Sirenen-Einheiten (TSE) im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk werden beschafft. Eine Zahlungsabwicklung soll dabei im Haushaltsjahr 2026 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2025 10:03 Uhr