Bauantrag; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf FlNr. 25, Gemarkung Bonnhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö beschließend 3.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wird der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf der Fl.Nr. 25 der Gemarkung Bonnhof beantragt.
Hierzu soll eine bestehende Bebauung abgerissen werden und an selbiger Stelle der Neubau entstehen. Zum Bauvorhaben wurde bereits eine Bauvoranfrage gestellt, diese wurde in der Sitzung vom 26.07.2023 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt. Mit Vorbescheid vom 22.11.2023 wurde seitens des Landratsamts Ansbach die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit festgestellt.
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Die Wasserversorgung sowie die Zufahrt sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert. 
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen. 

Die Zustimmung der benachbarten Grundstückseigentümer liegt vor. 

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf der Fl.Nr. 25 der Gemarkung Bonnhof wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2025 08:14 Uhr