Markt Dietenhofen; 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Biogasanlage Stradtner, Neudorf" im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 09.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 09.04.2025 ö beschließend 5.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschusses vom 15.01.2025 wurde erstmals über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Biogasanlage Stradtner, Neudorf“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen beraten. Hierzu wurde ausgeführt, dass zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn nicht von der Bauleitplanung betroffen sind. Es wurde einstimmig beschlossen, dass mit der Planung Einverständnis besteht und keine Einwendungen vorgetragen werden. 

Vorliegend ergaben sich nun Änderung in der Planung. Aufgrund eines bestehenden Trafogebäudes und des Blockheizkraftwerks 3 sind im Vergleich zum Bebauungsplan aus 2012 Grünflächen verloren gegangen. In der vorliegenden Planung soll nun eine Grünfläche für Ausgleich und Ersatz, im nördlichen Bereich neben dem geplanten sonstige Sondergebiete-Bereich, geschaffen werden. 
Weitere Unterlagen sind unter https://www.dietenhofen.de/bauen-wirtschaft-umwelt/bauen-wohnen/bauleitplanverfahren verlinkt.

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind auch weiterhin nicht von der Bauleitplanung betroffen. Es wird seitens der Verwaltung empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen. 

Beschluss

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Biogasanlage Stradtner, Neudorf“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen besteht Einverständnis. 
Einwendungen werden nicht vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2025 08:22 Uhr