Markt Dietenhofen; 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Biogasanlage Stradtner, Neudorf" im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 09.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 47. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 09.04.2025 | ö | beschließend | 5.1 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Vorliegend ergaben sich nun Änderung in der Planung. Aufgrund eines bestehenden Trafogebäudes und des Blockheizkraftwerks 3 sind im Vergleich zum Bebauungsplan aus 2012 Grünflächen verloren gegangen. In der vorliegenden Planung soll nun eine Grünfläche für Ausgleich und Ersatz, im nördlichen Bereich neben dem geplanten sonstige Sondergebiete-Bereich, geschaffen werden.
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind auch weiterhin nicht von der Bauleitplanung betroffen. Es wird seitens der Verwaltung empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Einwendungen werden nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0