In der Sitzung des Stadtrates Heilsbronn am 19.09.2018 wurde der BA II (Herstellung der Barrierefreiheit durch Einbau eines Aufzuges etc.) vorgestellt, der für die Mittelschule eine Investition mit Gesamtkosten i. H. v. rd. 373.500 € darstellt.
Die Maßnahmen wurden in einer gemeinsamen Sitzung
der Arbeitskreise Heilsbronn und Petersaurach besprochen und es fand eine Besichtigung der Örtlichkeiten statt.
Der Stadtrat ermächtigte den 1. Bürgermeister, zusammen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Bildung, mit den Vertretern der Gemeinde Petersaurach eine sachgerechte Aufteilung der Investitionen für die Barrierefreiheit (Aufzug) zu vereinbaren, eine Aufteilung von mindestens 50 : 50 ist dabei anzustreben. Des Weiteren ist eine angemessene Rückzahlungsregelung mit der Gemeinde Petersaurach zu treffen.
Da von der Gemeinde Petersaurach sämtliche baubegleitenden Verwaltungsaufgaben übernommen werden, wurde eine Aufteilung von 55 % Stadt Heilsbronn zu 45 % Gemeinde Petersaurach als sachgerecht gesehen und vereinbart.
Die Gemeinde Petersaurach hat weiter darum gebeten, dass Abschläge auf die Baukosten analog des Baufortschrittes geleistet werden. Die Zuwendungen sollen bei Eingang an die Gemeinde Petersaurach anteilig an die Stadt Heilsbronn erstattet werden. Diesem Vorgehen wurde seitens des Arbeitskreises zugestimmt. Die Abrechnungsart erhöht die im Investitionsplan der Stadt Heilsbronn zu veranschlagenden Einnahmen und Ausgaben.
Der Restwert des Aufzuges soll entsprechend der vereinbarten sachgerechten Abschreibungsfrist monatsgenau ermittelt werden.
Mit dem Arbeitskreis Bildung wurde am Montag, den 18.03.2019 u.a. der vorgelegte Vereinbarungsentwurf besprochen. Dabei wurde folgendes angemerkt:
Statt „Barrierefreiheit im Schulzentrum“ sollte „Barrierefreiheit für die Mittelschule Heilsbronn – Petersaurach“ stehen.
Ein Aufzug wird als Gebäudebestandteil gesehen und sollte dementsprechend abgeschrieben werden.
Für die Auszahlung des anteiligen Zuschusses an Stadt Heilsbronn sollte ein Enddatum gesetzt werden, z.B. 5 Jahre.
Fehler oder Verstöße bei der Zuschussbeantragung sollten zu Lasten der Gemeinde Petersaurach gehen, da diese die Verantwortung trägt. Der Stadt Heilsbronn sollte in jedem Fall der ursprünglich bewilligte Zuschussanteil zustehen.
Der Umgang mit evtl. Kostensteigerungen solle geregelt werden: Kostensteigerungen über 10 % sind rechtzeitig der Stadt Heilsbronn anzuzeigen und werden bei Unabwägbarkeit und Unvorhersehbarkeit bis zu einem Anteil der Stadt Heilsbronn von insgesamt 125 T€ (nach Abzug Förderung) übernommen. Darüber hinausgehende Kostensteigerungen sind mit Begründung dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.