Straßenverkehrswesen; Sperrung des Unteren Tores am Marktplatz aufgrund Baufortschritts
Daten angezeigt aus Sitzung:
91. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauarbeiten im Bereich der Abteigasse und des Marktplatzes verlaufen im Zeitplan. Bauabschnitt II (Bereich VR-Bank – Unteres Tor) verläuft aufgrund der guten Witterung äußerst zügig.
Aufgrund des zügigen Baufortschrittes sind die Arbeiten im Fahrbahnbereich, für die eine Sperrung des Unteren Tores notwendig wird, ab 01.04.2019 ausführbar. Im Bauzeitenplan war eine Bauausführung ab 01.05.19 vorgesehen.
Die Vollsperrung des Unteren Tores hat zur Folge, dass während der Sperrzeit eine Zufahrt zur Innenstadt nur über das Obere Tor möglich ist. Das Obere Tor ist höhenbegrenzt auf eine Durchfahrtshöhe von 3,0 m. Eine Einfahrt durch die Feuerwehr ist über das Obere Tor mit den notwendigen Einsatzfahrzeugen möglich.
Eine Vollsperrung der Einfahrt über das Untere Tor ist deswegen notwendig, da dort eine halbseitige Sperrung aufgrund der engen Fahrbahnverhältnisse nicht darstellbar ist. Eine provisorische Überleitung des Verkehrs über die aufgerissene Fahrbahn ist nicht möglich, da der einzubauende Drainbeton eine Aushärtezeit von 28 Tagen hat. Erst nach der Aushärtezeit kann mit dem Einbau des Oberflächenpflasters fortgefahren werden.
Die Abfallwirtschaft wurde über die beabsichtigte Sperrung bereits informiert. Die Verwaltung steht im Kontakt mit den Entsorgungsbetrieben, sollten weitere Veranlassungen notwendig sein.
Die Innenstadtbewohner und insbesondere die Gewerbetreibenden werden mittels Flugblatt über den Baufortschritt informiert. Der Gewerbeverein wird gesondert informiert.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 27.05.2019 11:34 Uhr