Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 "Einkaufsmärkte Ansbacher Straße"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.06.2019 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Schreiben vom 28.05.2019 hat die Fa. REWE-Markt GmbH einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“ gestellt. Mit den Ingenieurleistungen wurde seitens der Vorhabenträgerin das IB Christofori & Partner beauftragt. Anlass der Bauleitplanung ist die Änderung des vorhandenen REWE-Marktes (Umsiedlung in Sondergebiet B 28) zu einem dm-Markt.
In der anberaumten Sitzung wäre ein Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die grundsätzliche Möglichkeit bzw. die Innenstadtverträglichkeit des Vorhabens mit einer Verkaufsfläche von 750 m² wurde im Rahmen der Beratungen der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes bereits überprüft. Nach einer seitens der Vorhabenträgerin eingeholten Stellungnahme ist das Vorhaben in der beschriebenen Größenordnung möglich.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 25 „Einkaufsmärkte Ansbacher Straße“. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.08.2019 11:50 Uhr