Bauantrag, Nutzungsänderung eines Rinderstalls und einer Scheune zum Pferdestall mit Offenstall und Außenbereich auf FlNr. 459 und 460 Tfl., Gemarkung Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 90. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2019 ö 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant eine Nutzungsänderung eines Rinderstalls und Scheune zum Pferdestall mit Offenstall und Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 459 und Tfl. 460 Fl.Nr., Gemarkung Bürglein, Zum Ehrenmal 4.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Die geplante Nutzungsänderung hat keine Auswirkung auf die städtische Stellplatzsatzung.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für Nutzungsänderung eines Rinderstalls und Scheune zum Pferdestall mit Offenstall und Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 459 und Tfl. 460 Fl.Nr., Gemarkung Bürglein, Zum Ehrenmal 4, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2019 12:41 Uhr