Bauvoranfrage, Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf FlNr. 453, Gemarkung Bürglein


Daten angezeigt aus Sitzung:  90. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 90. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2019 ö beschliessend 1.6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller möchte mit seiner Bauvoranfrage klären, ob auf dem Grundstück Fl.Nr. 453 Gemarkung Bürglein die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses planungsrechtlich zulässig ist.
Von Seiten der Verwaltung wird folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das Baugrundstück als Grünfläche aus.
Auf die Nachbarschaftsbeteiligung soll im Rahmen des Vorbescheidsantrages verzichtet werden.
Bautechnische Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das Gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 453, Gemarkung Bürglein wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.11.2019 12:41 Uhr