Zuschussantrag der Tennisabteilung des 1. FCH für die geplante Renovierung und Sanierung der Tennisanlage sowie Antrag auf Bürgschaftsübernahme
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 27.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Tennisabteilung des 1. FCH stellt mit Antrag vom 10.01.2019 einen Antrag auf Bezuschussung für die geplante Renovierung und Sanierung der Tennisanlage (s. Anlage).
Die geplanten Maßnahmen mit einem Kostenumfang i. H. v. voraussichtlich 41.833 € werden vom BLSV nicht bezuschusst.
Gemäß Richtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn für die Gewährung von Stadtzuschüssen für die Jugendarbeit und sportliche Ertüchtigung ihrer Vereinsmitglieder in den Sportvereinen werden für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen keine Zuwendungen gewährt.
Weiter beantragt der 1. FCH mit Schreiben vom 12.03.2019 die Übernahme einer Bürgschaft i. H. v. 35.000 € zur Inanspruchnahme eines Darlehens in dieser Höhe aufgrund umfangreicher Renovierungs- und Verbesserungsarbeiten an der Tennisanlage an der Ansbacher Straße (s. Anlage).
Ein ursprünglich angekündigter Antrag zur Förderung vom BLSV geförderter Maßnahmen wurde trotz Hinweis, dass alle Anträge zu dieser Maßnahme gleichzeitig behandelt werden sollen, bisher nicht gestellt.
In der geforderten Höhe ist eine Bürgschaft nach der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens genehmigungsfrei.
Beschluss
Dem Zuschussantrag der Tennisabteilung des 1. FCH vom 10.01.2019 kann leider nicht entsprochen werden, da eine Förderung gemäß der geltenden Zuwendungsrichtlinien ausscheidet.
Der Übernahme
einer Bürgschaft i. H. v. 35.000 € an den Hauptverein, dem 1. FC Heilsbronn, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.05.2019 08:52 Uhr