Bauantrag - Tektur - Einbau von zwei Dachgauben und Anbau eines Wintergartens mit Balkon an bestehende Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 408/45, Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der ursprüngliche Bauantrag wurde mit Bescheid des Landratsamtes Ansbach vom 25.04.2017 genehmigt.
Die Antragsteller planen nunmehr neben dem Einbau von zwei Dachgauben und der Errichtung eines Balkons noch zusätzlich den Anbau eines Wintergartens an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 408/45, Gemarkung Heilsbronn, Kardinal-Faulhaber-Straße 4.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Eine Fertigstellungsanzeige für das ursprüngliche Bauvorhaben wurde nicht eingereicht, so dass die Änderung als Tekturantrag möglich ist.
Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Der Wintergarten erhält eine Größe von 5,71 m x 3,34 m.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird hiervon nicht tangiert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für den Einbau von zwei Dachgauben und den Anbau eines Wintergartens mit Balkon an die bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 408/45, Gemarkung Heilsbronn, Kardinal-Faulhaber-Straße 4, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2019 09:12 Uhr