Gesetzentwurf der Bay. Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG); Verbandsanhörung des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken; Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Regionale Planungsverband Westmittelfranken informierte die Stadt Heilsbronn mit E-Mail vom 31.07.2019 über den Gesetzentwurf der Bay. Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG). Weiter bittet der Regionale Planungsverband bis spätestens 30.08.2019 um Mitteilung einer gemeindlichen Stellungnahme, sodass diese zur Ausarbeitung der Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes berücksichtigt werden kann.
Grundsätzlich wird den kommunalen Spitzenverbänden, den Regionalen Planungsverbänden sowie den Städten und Gemeinden gesondert die Gelegenheit gegeben, sich bis zum 30.09.2019 zum Gesetzentwurf zu äußern.
Kerngegenstand der Gesetzesänderung ist die Erweiterung des Art. 6 Abs. 2 BayLplG um eine neue Nr. 3 mit folgendem Wortlaut:
„3. Vermeidung von Zersiedlung; Flächensparen:
Eine Zersiedlung der Landschaft soll vermieden werden. Die Siedlungstätigkeit soll räumlich konzentriert und vorrangig auf vorhandene Siedlungen mit ausreichender Infrastruktur ausgerichtet werden. Der Freiraum soll erhalten werden; es soll ein großräumig übergreifendes, ökologisch wirksames Freiraumverbundsystem geschaffen werden. Die weitere Zerschneidung der offenen Landschaft und von Waldflächen soll so weit wie möglich vermieden werden. Bei der erstmaligen planerischen Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll eine Begrenzung auf eine Richtgröße von 5 ha pro Tag landesweit bis spätestens zum Jahr 2030 angestrebt werden. Insbesondere sollen die Potenziale für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, für die Nachverdichtung und für andere Maßnahmen zur Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sowie zur Entwicklung vorhandener Verkehrsflächen ausgeschöpft werden. Geeignete Maßnahmen zur Verminderung der Flächeninanspruchnahme sollen unterstützt werden.“
Der Bayerische Städtetag äußerte sich in einer Ersteinschätzung bereits kritisch zum Gesetzentwurf (s. Anlage). Weiter kündigte der Bay. Städtetag an, den Gemeinden Anfang September die eigene Stellungnahme zur Verfügung zu stellen, sodass es den Gemeinden erleichtert würde, sich inhaltlich zu positionieren.
Aus diesem Grund wäre es Vorschlag der Stadtverwaltung, die Angelegenheit für die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 18.09.2019 vorzumerken. So verbliebe den Fraktionen Zeit zum internen Austausch und die Stellungnahme des kommunalen Spitzenverbandes würde dann bereits vorliegen. Die Stadtverwaltung stellt die bisher zur Verfügung stehenden Unterlagen als Anlage bereit.
Beschluss
Eine Stellungnahme der Stadt Heilsbronn zum Gesetzentwurf soll grundsätzlich abgegeben werden. Eine Stellungnahme über den Regionalen Planungsverband Westmittelfranken wird nicht ergehen.
Der Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) vertagt eine Beratung zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.09.2019 09:12 Uhr