Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades; Beschluss über Ergänzung um Rabattregelung für Ehrenamtskarte und Heilsbronn-Aktiv-Card


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 06.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 06.11.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Beschluss vom 16.05.2017 im Haupt- und Finanzausschuss wurde festgelegt, dass für Inhaber einer gültigen Ehrenamtskarte auf bereits im Vorverkauf ermäßigte Dauerkarten nochmals ein Rabatt von 5,00 € gewährt wird.
In Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden am 23.07.2019 wurde dem in gleicher Weise auch für die Heilsbronn – Aktiv – Card zugestimmt.
Beide Regelungen sowie der vorhandene Beschluss über die Festlegung des Vorverkaufszeitraumes wurde in die beiliegende 1. Änderungssatzung aufgenommen.
Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:

Beschluss

Es ergeht folgender Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat: Folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Heilsbronn über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des beheizten Freibades der Stadt Heilsbronn wird beschlossen:
S. Anlage

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.12.2019 09:22 Uhr