a) Entwicklung der Steuern und Umlagen; Vorausschau auf 2020
Einkommensteuerbeteiligung
Der Haushaltsansatz 2019 für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer i. H. v. 5.600.000 € wird voraussichtlich nur knapp erreicht werden können.
Gesamteinnahmen: 5.635.860 €
Von einer Erhöhung der Einkommensteuerbeteiligungsbeträge kann für das Jahr 2020 zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht ausgegangen werden. Das statistische Landesamt ermittelt die Beteiligungsbeträge aufgrund der Steuerschätzung der Bundesregierung Anfang November 2019. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. Aus diesem Grund gehen wir vorsichtig geschätzt von Einnahmen der Einkommensteuerbeteiligung i. H. v. 5.450.000 € aus.
Gewerbesteuer
Der Haushaltsansatz 2019 i. H. v. 2,1 Mio. € wird zum aktuellen Stand voraussichtlich um rd. 280.000 € überschritten. Im Haushaltsjahr 2020 wird zum aktuellen Zeitpunkt von Einnahmen i. H. v. rd. 2,3 Mio. € ausgegangen.
Schlüsselzuweisungen
Mit der Bekanntgabe der Schlüsselzuweisungen ist erst bis voraussichtlich Mitte Dezember 2019 zu rechnen. Zum aktuellen Zeitpunkt können wir nur unter Berücksichtigung der bisher bekannten Schlüsselzuweisungsgrundlagen (amtliche Einwohnerzahl, Steuerkraftzahlen 2020) die zu erwartende Schlüsselzuweisung abschätzen. Bei gleichbleibender Verteilungsmasse könnten damit rd. 2,5 Mio. € eingehen.
Kreisumlage
Die Kreisumlage für 2020 wird bei einem bleibenden Umlagesatz von 46,85 % voraussichtlich 4.731.082 € betragen. 2019 beträgt die Umlage 4.362.917 €. Die Mehrkosten der Stadt zum Vorjahr betragen damit bei gleichbleibendem Umlagesatz 368.165 €.
Die Kreisumlage hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt und damit den städtischen Haushalt seit dem Jahr 2012 erheblich mehr belastet:
Es ist davon auszugehen, dass sich die freie Finanzspanne der Stadt Heilsbronn aufgrund der stetig steigenden Kreisumlage und der weniger erfreulichen Entwicklungen im Bereich der Gewerbesteuer nicht wesentlich verbessern wird. Dieser Umstand wird sich auch nicht wesentlich ändern, sollten die Erwartungen im Bereich Einkommensteuerbeteiligung und Schlüsselzuweisungen übertroffen werden.
Grundsteuerreform
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Der Gesetzgeber muss die Grundsteuer bis zum 31.12.2019 neu regeln.
Am 18. Oktober 2019 hat der Bundestag mit einer Grundgesetzänderung den Weg zu einer Grundsteuerreform ermöglicht. Diese Grundgesetzänderung ist notwendig, damit die Länder eigene Regelungen beschließen können.
Finanzminister Olaf Scholz will generell regeln, dass der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Berechnung eine Rolle spielen. Bayern will allein die Größe des Grundstücks zur Berechnung heranziehen.
Nach Umsetzung des neuen Grundsteuermodells ab 2025 sollen nach Wunsch des Bundesfinanzministers die Eigentümer auf keinen Fall mit einer höheren Grundsteuer belastet werden.
Auch die Stadt Heilsbronn beabsichtigt nicht durch die anstehenden Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke Mehreinnahmen zu generieren. Dies kann, da das kommunale Hebesatzrecht in seiner bisherigen Form erhalten bleibt, über eine entsprechende Anpassung des Hebesatzes gesteuert werden.
Der nachfolgende Entwurf zur Investitionsplanung beruht auf den vorgestellten Annahmen.
b) Vorstellung der Investitionsplanung bis 2023
Die Vorstellung der Investitionsplanung bis 2023 erfolgt in der Sitzung vom 06.11.2019. Diese soll dann in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 03.12.2019 beraten und beschlossen werden.
Zu der in heutiger Sitzung vorgestellten Investitionsplanung (liegt in den Sitzungsmappen) ist folgendes anzumerken:
Das Investitionsvolumen des Jahres 2020 beträgt 8.481.000 €, in den Finanzplanungsjahren 2021 bis 2023 beträgt dieses insgesamt 24.804.000 €.
Haushaltsausgabereste aus 2019 werden voraussichtlich i. H. v. rd. 5,1 Mio. € gebildet.
Aufgrund des enorm hohen Investitionsaufwandes in den kommenden Jahren wird eine Rücklagenentnahme i. H. v. insgesamt rd. 4,2 Mio. € erforderlich sein. Zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2023 beträgt der Rücklagenstand voraussichtlich nur noch rd. 700 T€ (Mindestrücklage: rd. 300 T€). Bei dieser Berechnung wird davon ausgegangen, dass in den Jahren 2019 bis 2022 kein bzw. nur ein sehr geringer Überschuss erwirtschaftet werden kann.
Zur weiteren Finanzierung werden Darlehensaufnahmen im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2023 i. H. v. rd. 3,9 Mio. € erforderlich sein. Damit beträgt der voraussichtliche Stand aller Darlehen der Stadt inkl. Werke zum Ende des Jahres 2023 rd. 5,35 Mio. €.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung zum Stand der Rücklagen und Schulden bis Ende 2023:
Zu den angesetzten Maßnahmen:
Die gewünschten Möbel in der Grundschule Heilsbronn (3 Klassenzimmer pro Jahr a`14.000 € für die Jahre 2020, 2021 und 2022) und die gewünschten Anschaffungen bzgl. Digitalisierung beider Grundschulen wurden in die Investitionsplanung aufgenommen. Diese werden jedoch im Arbeitskreis Bildung noch abschließend besprochen. Diese Ansätze stehen somit im Investitionsplan noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Arbeitskreis.
Die Erweiterung der Grundschule Heilsbronn und ggf. Hort wurde mit einer Gesamtsumme von 3,35 Mio. € aufgenommen (Jahre 2020 bis 2022), dies entspricht der ersten Entwurfsplanung, neuere Berechnungen stehen nicht zur Verfügung.
Für Kunstwerke im öffentlichen Raum (Kreisverkehr u. a. öffentliche Plätze) wurden 100.000 € eingestellt.
Ein noch notwendiger KiTa-Neubau wurde mit 5 Gruppen i. H. v. 3,5 Mio. € angenommen. Die Planungskosten wurden im Jahr 2020 eingestellt; Baukosten folgen in den Jahren 2021 bis 2023 i. H. v. 3,025 Mio. €. Einnahmen von staatlicher Förderung zu dieser Maßnahme werden mit 75 % angenommen, da das Sonderförderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung mit 90 % zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sicher abgegriffen werden kann. Aktuell warten noch 56 Gemeinden mit 2.638 beantragten neuen Plätzen auf eine Bewilligung nach dem Sonderförderprogramm zum Antragsenddatum 31.08.2019. Dabei sind die aufgestockten Mittel für 350 neue Plätze längst abgegriffen. Von einer Förderung nach dem Sonderförderprogramm kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ausgegangen werden.
Die Zuwendungen zur Sanierung der ehem. Brauerei wurden i. H. des vollen Kostenerstattungsbetrages i. H. v. 4,0 Mio. € in den Investitionsplan eingestellt ebenso wie die dazugehörigen Einnahmen der staatlichen Förderung i. H. v. 2,4 Mio. €.
Beim Straßenbau ist anzumerken, dass Kanal- und Straßenbau für die Altendettelsauer Straße aus dem Investitionsplan genommen wurde, da diese Maßnahme im Finanzplanungszeitraum nicht finanzierbar ist. Dies steht nicht im Einklang mit dem Stadtratsbeschluss vom 20.12.2017, bei diesem der Vollausbau der Altendettelsauer Straße ab dem Haushaltsjahr 2020/2021 vorgesehen werden sollte.
Die Kanal- und Straßensanierung der Flurstraße soll im Jahr 2020 geplant werden. Die Ausführung der Arbeiten soll dann ab 2021 folgen; dies bindet zusammen mit den Investitionen der Stadtwerke erhebliche Mittel.
In Bürglein wurde der Straßenzug Raitersaicher Weg für das Finanzplanungsjahr 2020 mit Ansatz „0“ eingestellt
Aus Sicht der Verwaltung und des Bürgermeisters wäre es ratsam, eine Straßenbestandsaufnahme zu beauftragen. Auf Grundlage dessen könnte dann die Reihenfolge der zu sanierenden Straßenabschnitte sachlich diskutiert und die finanziellen Mittel dementsprechend in die Finanzplanung eingestellt werden.
Enthalten sind im Investitionsplan 2020 50 Fahrradabstellplätze am Bahnhof, die mit bis zu max. 90 % gefördert werden könnten. Nachdem die Eigentumsverhältnisse am Bahnhof jedoch noch nicht geklärt sind, stellt sich die Standortfrage. Außerdem enthalten sind die Wohnmobilstellplätze am Festplatz mit den genannten Kosten; ohne Kosten der Stadtwerke.
Im Bereich Abwasserbeseitigung werden im Finanzplanungszeitraum bis 2023 voraussichtlich Maßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 8,74 Mio. € abzuwickeln sein. Darunter: Kläranlage Müncherlbach (2,0 Mio. €), Sanierung Kläranlage Heilsbronn (1,65 Mio. €, Rest noch ausstehend), Rebenzaun-Sammler (1,56 Mio. €, Rest noch ausstehend) sowie sonstige Kanalsanierungen. Mit der derzeit gültigen RZWas2018 können für diese genannten Maßnahmen Zuwendungen gewährt werden; allerdings müssten diese bis Ende 2021 abgeschlossen sein.
Für Grunderwerbe sind im Finanzplanungszeitraum 3,18 Mio. € enthalten; darunter ist jedoch nicht der Grunderwerb für das Forstamtsgebäude, da dessen Erwerb und die nachfolgend geplante Sanierung noch nicht sicher gestellt ist.
Insgesamt gestaltet sich die Vorausplanung zunehmend schwierig. Grund dafür ist auf der Einnahmenseite die unsichere Zuschusslage (z.B. Sonderförderung KiTa i.H.v. 90 %; Förderung Hort, Zuschüsse Abwasserbeseitigungsanlagen, Verzögerungen bei deren Auszahlung), die Entwicklung der Einkommensteuerbeteiligung und Schlüsselzuweisungen und auf der Ausgabenseite die noch nicht fest stehenden Baukosten für Millionenprojekte wie z.B. Abwasseranlage Heilsbronn, Altstadtsammler, Altlastenbeseitigung mit Auswirkungen auf Kanal- und Straßenbau Werkvolksiedlung, Maßnahmen Forstamtsgebäude und Brauerei.
Die Finanzierung des Investitionsaufwandes im Jahr 2020 gestaltet sich voraussichtlich wie f
olgt:
Dabei entwickelt sich die Zuführung vom Verwaltungshaushalt voraussichtlich besser als angenommen aufgrund höherer voraussichtlicher Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2020 (+200.000 €) und etwas höhere Grundsteuereinnahmen (+ 50.000 € im Finanzplanungszeitraum insgesamt).
Dies dient zur heutigen Vorberatung. Die Beratung und Beschlussfassung soll am 03.12. im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen.