Bauantrag zur Umnutzung des DG Fl.Nr. 274/11 Gemarkung Heilsbronn zur privaten Nutzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragstellerin plant die Nutzung des Dachgeschosses auf Fl.Nr. 274/11 als Wohnraum.
Von der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Bereits im Bau- und Umweltausschuss vom 03.07.2019 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses zur gewerblichen Nutzung gegeben.
Leider enthält der eingereichte Bauantrag nicht alle erforderlichen Unterlagen. Diese sind im vorliegenden Fall (Stand 14.02.2020): aktueller amtlicher Lageplan mit Liegenschaftskataster; Ansichten und Schnitte; Baubeschreibung.
Die Bauantragstellerin bzw. der Entwurfsverfasser wurden zur Nachreichung aufgefordert, sollten die Unterlagen rechtzeitig eingehen, könnte eine Behandlung in der anberaumten Sitzung erfolgen.
Die Frist zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB ist noch nicht angelaufen, da die Unterlagen nicht vollständig i.S.d. Art. 64 Abs. 1 BauGB sind.
Die Unterlagen wurden am 17.02.2020 vollständig nachgereicht. Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ist daher möglich. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung des Dachgeschosses auf Fl.Nr. 274/11; Gemarkung Heilsbronn zum Wohnzweck wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2020 10:42 Uhr