Bauantrag Werbeanlagen an der Stätte der Leistung (Fassadenband + Pylon) auf Grundstück FlNr. 224/4, 224/10 Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
94. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von Werbeanlagen im Bereich der Ansbacher Straße. Die Unterlagen wurden ursprünglich im November 2018 eingereicht. Hierin enthalten war jedoch die Errichtung einer Werbeanlage auf öffentlichem Grund. Der Antragsteller wurde daraufhin informiert, dass dies
baurechtlich zwar möglich wäre, die Stadt Heilsbronn als Grundstückseigentümerin dem jedoch nicht zustimmen wird.
Am 27.01.2020 wurden daher geänderte Antragsunterlagen eingereicht.
Das Baugrundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. B 12 IV. Der Bebauungsplan enthält keine Regelungen betreffend Werbeanlagen. Die beantragten Werbeanlagen entsprechen daher dem Bebauungsplan. Eine Erschließung ist nicht notwendig, wäre jedoch gesichert. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. Die Nachbarbeteiligung wurde durch die Stadt Heilsbronn durchgeführt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von Werbeanlagen an der Stätte der Leistung auf Grundstücken FlNrn. 224/4 und 224/10, Gemarkung Heilsbronn, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.02.2020 10:42 Uhr