Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung der gewählten Kommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Höfstetten durch die Stadt Heilsbronn gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG


Daten angezeigt aus Sitzung:  109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 29.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 109. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.04.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Rahmen der Jahreshauptversammlung am 11.02.2020 wurde Herr Thomas Winkler, Höfstetten 11, zum Kommandanten und Herr Michael Schiefer, Höfstetten 16, zu dessen Stellvertreter gewählt.

Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedarf der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung der Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

Das Benehmen des Kreisbrandrates wurde mit Schreiben vom 28.02.2020 mit folgenden Auflagen erteilt.
Kommandant:                keine Auflage
Stellv. Kommandant:        
Der Lehrgang  „Gruppenführer“ ist innerhalb eines Jahres nachzuweisen. Der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb von zwei Jahren nachzuweisen.

Beschluss

Die gewählten Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Höfstetten, Herr Thomas Winkler und Herr Michael Schiefer (Stellvertreter) werden von der Stadt Heilsbronn zum 01.05.2020 bestätigt. Die Bestätigung erfolgt auf Widerruf unter Vorbehalt bis zum Nachweis der erforderlichen Mindestvoraussetzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 11:55 Uhr