Niederlegung des Stadtratsmandates durch Jutta Franck; Zustimmung und Entscheidung über Listennachfolger


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung), 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit E-Mail vom 07.05.2020 hat Stadtratsmitglied Jutta Franck mitgeteilt, dass sie ihr Stadtratsmandat niederlegt.
Die Niederlegung eines Ehrenamtes ist grundsätzlich nur aus wichtigen persönlichen Gründen möglich (Art. 19 Abs. 1 GO). Um die Freiheit des Mandats zu stärken, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften vom 16.02.2012 allerdings bestimmt, dass für die Niederlegung des Amtes als Gemeinderat Art. 19 GO keine Anwendung findet. Die gesetzliche Formulierung „Niederlegung“ ist ungenau. Die Erklärung über die Niederlegung ist als Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt zu verstehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit führt diese Erklärung allein noch nicht zur Beendigung des Amts. Vielmehr bedarf es zur Wirksamkeit der Niederlegung eines Beschlusses des Gemeinderats. Bei seiner Entscheidung steht dem Stadtrat kein Ermessen zu (gebundene Entscheidung).
Gleichzeitig ist eine Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers zu treffen. Listennachfolger Nr. 6 des Wahlvorschlags des Bündnis 90 / Die Grünen ist Harald Pfitzer. Eine gesonderte Annahme der Wahl ist nicht erforderlich.
Im Namen der Stadt Heilsbronn, des Stadtrates und der Verwaltung bedauere ich das Ausscheiden unseres dienstältesten Stadtratsmitgliedes sehr. Für die über 24-jährige Tätigkeit im Stadtrat sowie das darüber hinausgehende Engagement in verschiedenen Ausschüssen, als Fraktionssprecherin sowie den Einsatz im Arbeitskreis Bildung danken wir herzlich.

Beschluss

Antragsgemäß wird dem Rücktritt des Stadtratsmitgliedes Jutta Franck zugestimmt. Die Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtrat wird mit Wirkung zum 07.05.2020 wirksam.
Herr Harald Pfitzer rückt unmittelbar anschließend als Listennachfolger Nr. 6 im Wahlvorschlag Nr. 3 des Bündnis 90 / Die Grünen an seiner Stelle nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2020 11:43 Uhr