Vollmacht für die Abgabe von Erklärungen über Kaufanträge, Freigaben, Löschungen und Rangrücktrittserklärungen gegenüber Notariaten sowie dem Grundbuchamt für die Ratsperiode 2020/2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung), 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö 18

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Zusätzlich zur Regelung in der Geschäftsordnung bedarf es in der Angelegenheit gegenüber Notariaten sowie dem Grundbuchamt noch formell eines gesonderten Stadtratsbeschlusses mit folgendem Wortlaut:
„Für die Wahlperiode 2020/2026 wird der 1. Bürgermeister, im Fall seiner Verhinderung der 2. Bürgermeister (und bei Verhinderung beider der 3. Bürgermeister) ermächtigt, alle Arten von grundstücksbezogenen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kaufverträge (bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 € im Einzelfall), Freigaben, Löschungen und Rangrücktrittserklärungen in eigener Zuständigkeit namens der Stadt Heilsbronn zu unterzeichnen.“
1. Bürgermeister Dr. Pfeiffer, 2. Bürgermeisterin Schaaf und 3. Bürgermeister Buhl . enthalten sich der Stimmabgabe (Art. 49 GO).

Beschluss

Für die Wahlperiode 2020/2026 wird der 1. Bürgermeister, im Fall seiner Verhinderung die 2. Bürgermeister/in (und bei Verhinderung beider der 3. Bürgermeister) ermächtigt, alle Arten von grundstücksbezogenen Erklärungen abzugeben, insbesondere Kaufverträge (bis zu einer Wertgrenze von 50.000,00 € im Einzelfall), Freigaben, Löschungen und Rangrücktrittserklärungen in eigener Zuständigkeit namens der Stadt Heilsbronn zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1., 2. und 3. Bürgermeister enthalten sich der Stimmabgabe wegen persönlicher Beteiligung.

Datenstand vom 27.07.2020 11:43 Uhr