Konzessionsvertrag Strom; Abschluss einer Nachtragsvereinbarung mit N-ERGIE AG, Nürnberg
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 28.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der bestehende Konzessionsvertrag mit der N-ERGIE endet am 15.10.2032. Auf eine Kündigung und Neuausschreibung ab 15.10.2022 wurde verzichtet, da mit der vorliegenden Nachtragsvereinbarung die gleichen Bedingungen wie bei einer Neuausschreibung geschaffen werden können.
Dementsprechend legte uns die N-ERGIE AG die beiliegende Nachtragsvereinbarung vor.
Der Bayerische Gemeindetag betrachtet diese Nachtragsvereinbarung als ein gutes Angebot der N-ERGIE AG mit Verbesserungen für die Stadt.
Der bestehende Konzessionsvertrag Strom beruht auf dem Muster des zum Vertragsabschluss geltenden Musterkonzessionsvertrags Strom. Am 03.03.2015 haben der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft eine Vereinbarung über einen neuen, verbesserten Musterkonzessionsvertrag Strom (s. Anlage) getroffen.
Die Höhe der nach § 4 Abs. 2 zu entrichtenden Konzessionsabgabe bleibt davon unberührt.
Herr Prokopczuk von der N-ERGIE stellt die wesentlichen Änderungen durch die angebotene Nachtragsvereinbarung in der Sitzung vor.
Beschluss
Mit der N-ERGIE AG wird die beiliegende Nachtragsvereinbarung in der vorliegenden Form geschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.12.2020 11:48 Uhr