Wünsche und Anträge aus der Bevölkerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 18.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 8. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.11.2020 ö 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat erteilt auf Bitten des 1. Bgm. Pfeiffer folgenden Personen Rederecht.

Pfarrer a. D. Karl-Heinz Klose, Heilsbronn bedankt sich bei dem Stadtratsgremium seine Sicht der Dinge wie folgt darstellen zu können.
„Meinen Brief vom 2.11.2020 in dieser Sache haben Sie erhalten. Darin hatte ich Sie gebeten, den Beschluss für eine 8-gruppige KiTa im Gewerbegebiet nochmals zu bedenken bzw. zu revidieren.
Mir ist bewusst: Der Beschluss des Stadtrats auf Vorschlag der Stadtverwaltung zur 8-gruppigen KiTa im Gewerbegebiet will den Bedarf an KiTa-Plätzen abdecken, die Container am Peter-Pan-Kindergarten ablösen und dazu das Sonderförderprogramm der Bundesregierung mit 90 % Förderung ausnützen.
(Nebenbei: die Förderrichtlinien für dieses Programm lassen noch auf sich warten, so die Auskunft der Regierung von Mittelfranken.)

Die Nachteile einer 8-gruppigen KiTa sind Kundigen bekannt: großer Personalstand (über 30 Mitarbeitende), mangelnde Einsicht der Leitung in einzelne Gruppen, erschwerte Identifikation mit der Einrichtung und vieles mehr.
Im Übrigen wird die Stadt m.E. keinen Betriebsträger für diese überdimensionierte Einrichtung bekommen; sie wird diese selbst betreiben müssen. Ist das gewollt?
In der vorliegenden Planung der Verwaltung kommt bedenklich und nachteilig hinzu: Die Lage im Gewerbegebiet an der B 14/ fußläufig ist FFW, Kirche, Stadt, Wald usw. kaum zu erreichen/ fehlende Anbindung über Geh- und Fahrradwege / fatales Image für die Stadt: Kinder abgestellt ins Gewerbegebiet u.a. .
Die Stadt müsste Geh- und Fußwege zur Stadt hin und auch nach Weiterndorf errichten, dafür Gewerbe- und Ackerflächen in größerem Umfang erwerben.  
Sie lädt sich trotz 90-prozentiger Förderung m.E. mehr Kosten auf durch die nötige Erschließung und durch die komplizierte Betriebssituation, die sich ebenfalls in Kosten niederschlagen wird.

Insgesamt ist zu sagen: Eine Neuplanung darf die Kinder nicht an den Rand und ins Gewerbegebiet platzieren; Kinder gehören in unsere Mitte! Mit einer neuen KiTa muss der Stadtrat doch die Arbeit des Personals und des Betreibers durch gute Rahmenbedingungen unterstützen und nicht erschweren. Eine neue KiTa sollte den Ruf der Stadt nicht schädigen, sondern einladend nach außen sein.

Ich möchte den Stadtrat dringend darum bitten, statt einer 8-gruppigen zwei 4-gruppige KiTas zu bauen:

A)
Eine 4-gruppige KiTa in Weiterndorf –dort ist Bedarf und Wunsch nach einer KiTa. Die Stadt besitzt dafür ausreichende Grundstücke (FlurNr. 78/45 mit 1000 qm, FlurNr. 78/23 mit 760 qm, FlurNr. 78/50 mit 800 qm, jeweils Gemarkung Weiterndorf). Die Grundstücke liegen zusammen im Wohngebiet Schwabachauen. Nachteil: das Wohngebiet ist verkehrstechnisch gefangen. Die Grundstücke sind bisher als Spielplatz und für Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Alternativ würde sich der Teil eines Grundstücks an der Einfahrt von Weiterndorf anbieten (FlurNr.56, 13000 qm oder das vorausliegende Ackerland). Beide Grundstücke sind nicht im Besitz der Stadt- Tausch- und/oder Kaufverhandlungen wären nötig.

B)
Eine 4-gruppige KiTa in Bürglein (Gemarkung Bürglein, FlurNr.58 ca. 2000 qm).
Das Grundstück steht sofort zur Verfügung, wird von der Kirchengemeinde Bürglein gegen eine geringe Pacht für den Bau einer KiTa überlassen. Eine der Gruppen sollte einen Teil des (für die Kirchengemeinde zu großen) Gemeindehauses belegen, so dass ein Neubau evtl. nur 3 Gruppen umfassen kann.

Die Fachaufsicht des Landratsamtes hat die Bürgleiner Gegebenheiten als positiv bewertet. Zur Bedarfsumfrage „Kinderbetreuung im Schulsprengel Bürglein“ durch die Stadtverwaltung gäbe es viele Fragen; m.E. lässt sich der Bedarf auch anders darstellen als hier geschehen.
Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Bürglein hat seine Bereitschaft zu einer Betriebsträgerschaft für eine größere KiTa erklärt, wenn die Stadt die Baukosten trägt, und ist bereit zu weiteren Gesprächen.“
Für weitere Fragen steht Herr Klose dem Stadtratsgremium gerne zur Verfügung.
Der 1. Bgm. Pfeiffer bedankt sich bei Pfarrer Klose für seine Ausführungen. Er nimmt dazu ausführlich Stellung. Grundlage ist hierfür die Pressemitteilung vom 3. Bgm. Buhl, die in der Urlaubszeit vom 1. Bgm. Pfeiffer vorbereitet wurde. Der Inhalt dieser Pressemitteilung lautet wie folgt:
„Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in der aktuellen Berichterstattung (FLZ vom 31.10. und 02.11.2020) konnten Sie bereits einiges zu der neu geplanten Kindertagesstätte in Heilsbronn lesen.
Wie von Herrn Dürr in der FLZ richtig dargelegt existiert ein staatliches Sonderprogramm für den Bau von Kindertagesstätten an welchem sich die Stadt Heilsbronn beteiligen möchte.
Der zusätzliche Bedarf an Plätzen zur Kinderbetreuung ist nicht erst seit kurzem auf den Tagesordnungen, sondern wurde bereits mehrmals im Stadtrat (letztmals am 28.10.2020) diskutiert.
Zum Thema Grundstück, wurde im Stadtrat mehrmals beraten und auch aufgrund mangelnder Alternativen wurde das Grundstück in der Nähe des Weiterndorfer Weihers gewählt.
Die angesprochene von der Kirchengemeinde favorisierte, „ein Gruppen Lösung“ würde nur einen kleinen, regional begrenzten Beitrag zur Unterbringung aller Kinder leisten.
Die Befürchtungen des Diakonievereins, das Konflikte auch aufgrund der Integration von vier vorhandenen Gruppen und den damit verbundenen Mitarbeitenden, greift dem Thema Trägerschaft voraus, stiftet Unruhe bei den betroffenen Eltern und ist im aktuellen Planungsstand nicht zielführend.
Das es Bedenken hinsichtlich des Pädagogischen Konzeptes und der Umsetzbarkeit einer KiTa in dieser Größenordnung gibt, können wir von Seiten der Verwaltung nachvollziehen, unsere Erfahrungen (9 Gruppen) und die Einschätzung der Kindergartenaufsicht besagt jedoch das es machbar und möglich ist.
Wie in der Berichterstattung geschrieben und eingangs erwähnt ist ein zeitnahes Handeln erforderlich, nicht nur um den größtmöglichen Zuschuss zu erhalten, sondern auch um möglichst bald eine Einrichtung für unsere (zum Glück) vielen kleinen Heilsbronnerinnen und Heilsbronner zu schaffen.
Unserem gemeinsamen Ziel „die Provisorien müssen weg“ sind wir mit dieser Entscheidung zumindest einen entscheidenden Schritt  näher gekommen.“
Sebastian Buhl, 3. Bürgermeister 

Herr Stefan Utecht aus Nürnberg erklärt, dass er von der Fa. WOHNLUXUS vor einem Jahr ein Grundstück in der Herbststraße erworben hat. Er bittet um Mitteilung desSachstandes, warum die Bebauung mit Wohnhäusern noch nicht möglich ist. Auf seiner Nachfrage bei WOHNLUXUS verweisen diese an die Stadt Heilsbronn mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan noch nicht beschlossen wurde. Auch der von der Stadt Heilsbronn beauftragte Rechtsanwalt antwortet nicht auf seine Anschreiben. Der 1. Bgm. Pfeiffer bedauert aufgrund nicht öffentlicher Angelegenheit ihm keine Auskunft in dieser Angelegenheit geben zu können und verweist auf dem Bauträger, mit dem Herr Utecht einen Vertrag geschlossen hat.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 17.12.2020 10:21 Uhr