Bauantrag, Neubau von Wohnhaus mit zwei Wohnungen, Abbruch ehem. Landwirtsch. Gebäude, FlNr. 13 Gemarkung Bürglein
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 24.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Bauantragsteller planen den Neubau von zwei Wohnungen und den Abbruch des an dieser Stelle bestehenden Landwirtschaftlichen Gebäudes auf Flur Nummer 13 Gemarkung Bürglein.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach §34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Durch die Grenzbebauung kommen auf der benachbarten Flurnummer 15 Abstandsflächen zum Liegen. Eine entsprechende Abstandsflächenübernahme liegt dem Antrag von beiden Parteien unterzeichnet bei.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Gemäß Stellplatzsatzung 4 Parkplätze sind im Eingabeplan dargestellt.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das Gemeindliche Einvernehmen ist daher zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Wohnungen und den Abbruch des an dieser Stelle stehenden Landwirtschaftlichen Gebäudes auf Flur Nummer 13 Gemarkung Bürglein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2021 14:44 Uhr