Bauantrag Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, FlNr. 29/4 Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 24.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf der Flurnummer 29/4 Gemarkung Weißenbronn.
Seitens der Verwaltung wird hierzu Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das zu bebauende Grundstück als Mischgebiet aus. Wohngebäude sind im Umgriff bereits vorhanden. Das geplante Bauvorhaben fügt sich demnach in das Umfeld ein. Die erforderlichen 2 Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. Die Erschließung des Grundstücks ist durch die bereits vorhandene Wohnbebauung gesichert. Die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke sind vollständig. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurnummer 29/4 Weißenbronn
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2021 14:44 Uhr