Absenkung der Mehrwertsteuer ab 01.07.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.06.2020 ö 6.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bis zum Jahresende 2020 sinkt die Mehrwertsteuer voraussichtlich vorübergehend, um den Konsum trotz Corona-Krise anzukurbeln. Dies wurde im Koalitionsausschuss vom 3.6.2020 beschlossen.
Vom 1. Juli an bis Jahresende zahlen Kunden nur 16 statt 19 Prozent an Mehrwertsteuer. Der reduzierte Steuersatz sinkt von 7 auf 5 Prozent. Dadurch verspricht sich die Bundesregierung Kaufanreize und damit ein größeres Plus in den durch die Corona-Krise stark geschwächten Unternehmenskassen. Die Koalition erwartet dadurch Einnahmeausfälle von rund 20 Milliarden Euro.
Für diese vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer werden neue Haushaltsstellen im städtischen Haushaltsplan und der Stadtwerke 2020 angelegt, um eine Übersicht zur Abgrenzung der verschiedenen Mehrwertsteuersätze zu erhalten.
Auf die Gebühren der städtischen Einrichtungen wie Hohenzollernhalle und Freibad hat die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung keinen Einfluss. Die Mehrwertsteuer wird dann entsprechend vermindert ausgewiesen.


Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 21.09.2020 10:38 Uhr