Bauantrag, Errichtung eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung; FlNr. 312/10 Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 22.07.2020 ö 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller plant die Errichtung eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung auf Flurnummer 312/10 Gemarkung Heilsbronn. 
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebiets und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. 
Die Herstellung der Terrassenüberdachung ist (gem. BayBO Art. 57) bis zu einer Fläche von 30m² und einer Tiefe von maximal 3 Metern verfahrensfrei. 
Zu dem beantragten Wintergarten sind keine baurechtlichen Versagensgründe ersichtlich. 
Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig. 
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartens auf Flurnummer 312/10 Gemarkung Heilsbronn wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2021 14:46 Uhr