Bauantrag Neubau eines Doppelhauses mit Garagen, FlNr. 777/5 Gemarkung Weißenbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 16.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 3. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 16.09.2020 ö 3.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Doppelhauses mit Garage auf Flurnummer 777/5 Gemarkung Weißenbronm.
Von der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplans B3 „Am Lehrfeld“ in Weißenbronn.
Die geplante Grundflächenzahl (0,502) widerspricht den Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung des Bebauungsplanes. Demnach darf die Grundflächenzahl 0,35 nicht übersteigen.
Die notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen.
Ein Antrag auf Isolierte Befreiung hinsichtlich der Überschreit ung der Grundflächenzahl liegt den Bauantragsunterlagen bei. Bisher wurden für den Geltungsbereich des Bebauungsplans B3 „Am Lehrfeld“ keinerlei Befreiungen erteilt.

Die Verwaltung rät, das gemeindliche Einvernehmen zu versagen.
Eine abschließende Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Doppelhauses mit Garage auf Flurnummer 777/5 Gemarkung Weißenbronn wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 15:16 Uhr