Bauantrag
Sanierung des bestehenden Einfamilienwohnhauses, Anbau und Errichtung von 2 Dachgauben auf FlNr. 30/2, Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 07.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Sanierung eines Einfamilienwohnhauses auf Flurnummer 30/2 Gemarkung Weiterndorf. Im Zuge dessen sollen zwei Dachgauben und ein Anbau realisiert werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Sanierungsobjekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B3 „Weiterndorf West“. Die geplante Ausführung widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans in folgenden Punkten:
-Gaubenbreite 4,55 und 4,205 Meter (gem. B-Plan max. 1,5 Meter Einzelbreite)
-Überschreitung der Baugrenze um ca. 1,5 Meter
-Anbau mit begrüntem Flachdach (gem. B-Plan Satteldach mit 42°-48°)
Für die vorgenannten Punkte liegt dem Bauantrag ein jeweiliger Antrag auf Befreiung bei. Im Bereich des Bebauungsplanes wurden bereits Befreiungen hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Baugrenzen erteilt.
Ein Antrag auf Nachbarschaftsbeteiligung durch die Gemeinde gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO wurde gestellt. Für das nördlich angrenzende Grundstück (Flurnummer 61/48 Gemarkung Weiterndorf) werden 19 Grundstückseigentümer ausgewiesen. In diesem Fall kann ein Vertreter bestellt werden (gem. Art. 66 Abs.2 S. 3 BayBO). Die Nachbarschaftsbeteiligung durch die Stadt Heilsbronn wurde durchgeführt.
Die geplanten Umbaumaßnahmen fügen sich in die Umgebung ein. Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung
von zwei Dachgauben und einem Anbau auf Flurnummer 30/2 Gemarkung Weiterndorf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2020 15:06 Uhr