Bauantrag, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf FlNr. 7/ 1, Gemarkung Müncherlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 07.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 07.10.2020 ö beschliessend 2.8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurnummer 7/1; Gemarkung Müncherlbach.
Hierzu wird von der Verwaltung Folgendes bemerkt:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplans und ist somit nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Die Zufahrt ist über den öffentlichen Weg, nördlich des Grundstücks gesichert. Die Trinkwasserversorgung ist gesichert. Die Entwässerung erfolgt über die südlichen Privatgrundstücke (Flurnummer 7 und Flurnummer 5, beides Gemarkung Müncherlbach). Das Leitungsrecht zur Flurnummer 5 lag dem Bauantrag nicht bei und wurde nachgereicht. Die Erschließung ist somit gesichert, was Grundlage für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist. Stellflächen werden in den Bauplanunterlagen in ausreichender Zahl nachgewiesen. Die Unterschriften benachbarter Grundstückseigentümer sind vollständig.
Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss erteilt das erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Flurnummer 7/1 Gemarkung Müncherlbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2020 15:06 Uhr