Der Neubau einer Kindertagesstätte wurde umfassend und oft, letztmals am 28.10.2020 im Stadtrat beraten. In dieser Sitzung wurde zum einen der Bedarf für die neu zu errichtende Kindertagesstätte festgestellt (5 Krippengruppen, 3 Regelgruppen, 6 Inklusionsplätze). Zum anderen wurde dem Finanzierungsplan mit 6-7 Inklusionsplätzen zugestimmt, welcher derzeit schon bei Gesamtkosten von 4,48 Mio. €, einer Sonderförderung von rd. 4 Mio. € und Eigenmittel von 0,48 Mio. € ausgeht.
Der Sitzung vom 28.10.2020 gingen, wie bereits in dieser Sitzung ausgeführt, langwierige und mehrfache Beratungen im Stadtrat u.a. wegen des Angebotes zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Bürglein, voraus. Das Schreiben des Evang.-Luth. Pfarramtes Bürglein, bei uns eingegangen am 21.10.2020, mit dem das Angebot erneuert wurde, lag bei.
Der Beschluss des Stadtrates war die logische Folgerung der vorausgehenden Beschlüsse des Stadtrates vom 20.03.2019, 23.10.2019, 15.01.2020 und des Ausschusses für Bildung und auch des Bauauschusses vom 01.07.2020.
Herr Pfarrer i.R. Karl-Heinz Klose hat sich außerdem mit Schreiben vom 02.11.2020 gegen dieses Vorhaben gewandt (ebenfalls im Ratsinformationssystem -RIS- eingestellt) und in der Sitzung vom 18.11.2020 das Rederecht erhalten.
Das Antwortschreiben der Stadtverwaltung vom 26.11.2020 zum Angebot der Kirchengemeinde Bürglein und die Stellungnahme der Verwaltung im Monatsblatt Dezember 2020 liegt bei.
Nun ging erneut ein Schreiben des Herr Pfarrer i.R. Karl-Heinz Klose (vom 26.1.2021) ein sowie eine Petition einiger engagierter Senioren, datiert vom 26.01.2021. Beide Schreiben sind im RIS eingestellt. Die Verfasser dieses Schreibens haben dieses ebenfalls an die 2. Bürgermeisterin und den 3. Bürgermeister, die Fraktionssprecher und Hr. Brendle-Behnisch übermittelt.
Im Grundsatz stehen wohl bei denjenigen, die eine 8-Gruppige Einrichtung am vorgesehenen Standort nicht befürworten, die Größe der Einrichtung und die Lage in der Kritik. Diese Punkte wurden jedoch schon im Plenum diskutiert.
Das ursprünglich genannte Argument der Nähe zur B 14 wird nicht mehr aufgeführt, da nachweislich auch die bestehende Kindertagesstätte des Diakonievereins an der B 14 liegt und dies sogar in noch wesentlich geringerem Abstand. Auch angesprochene Alternativstandorte haben Mängel. Der Beschluss für den zentralen Standort am Weiterndorfer Weiher erfolgte auch unter Berücksichtigung aller Ortsteile.
Nachfolgend nochmals Auszüge aus den Ausführungen der Verwaltung in der Vormerkung zur Beratung am 28.10.2020:
„Der Ausschuss für Bildung hat in seiner Sitzung vom 01.07.2020 der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Planung für eine Kindertagesstätte auf dem vorgesehenen (stadteigenen) Grundstück Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Weiterndorf vorzubereiten. Dabei sollte von einer mindestens 5-gruppigen Einrichtung ausgegangen werden.
Für das für die Stadt Heilsbronn bei dem bestehenden, erheblichen Bedarf zwingend auszuschöpfende Sonderförderprogramm wurde am 07. Oktober bekannt, dass nun sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Zuwendungsgebers ausgestellt werden und bei der Mittelvergabe das „Windhundprinzip“ gelte. Eine Verzögerung bei der Antragstellung würde das erhebliche Risiko mit sich bringen, dass Chance auf die attraktive Möglichkeit der Sonderförderung vergeben werden würde, d.h., dass wir statt 90 % Förderung der förderfähigen Kosten nur rd. 57 % Förderung der förderfähigen Kosten bekommen würden.
Bei unserem Bedarf (8 Gruppen) würde die Regelförderung rund 1,3 Mio. € weniger an Zuschüssen für die Stadt Heilsbronn bedeuten.
Wir veranschlagten deshalb wie in der Stadtratssitzung am 16.09.2020 informiert wurde, zunächst zur Deckung des Bedarfes eine 8-gruppige KiTa.“
Die genannte Summe, die weniger an Zuschüssen eingeht, bedeutet somit einen entsprechend höheren Einsatz in gleicher Höhe an städt. Kosten, der wiederrum an anderer Stelle fehlt.
Nach einer überschlägigen Kostenschätzung unseres Architekten würde eine 3 und eine 5-Gruppige Einrichtung zusammen rund 5,56 Mio. € kosten und damit rd. 1,08 Mio € mehr als eine einzige Einrichtung. Der Vorteil des im städt. Eigentum befindlichen Grundstückes wird ebenfalls erwähnt.
Zu bemerken ist außerdem, dass bei Unterhaltung verschiedener Kindertagesstätteneinrichtungen mit einem erheblichen Mehr an laufenden Betriebskosten zu rechnen ist.
Die Vergaberichtlinien sind zu beachten.
Zum Zuschussausfall von rd. 1,3 Mio. und höheren Invest.-kosten von 1,08 Mio. € (ohne Grundstückskosten und die laufenden höheren Betriebskosten) summieren sich bei zwei Einrichtungen allein die Investitionsmehrkosten auf 2,38 Mio. €. Entsprechende Deckungsvorschläge dazu liegen noch nicht vor.
Nach dem Beschluss vom 28.10.2020 wurde der Auftrag zur Ausschreibung der Ingenieurleistungen vergeben und die Ingenieurleistungen ausgeschrieben, Angebotsabgabetermin ist hier der 15.02.2021.
Insbesondere ist das Thema Trägerschaft noch zu klären. Hierfür gibt es schon mehrere Bewerbungen.
Noch einmal verschiedene Fakten:
Sonderförderung: Antrag wurde gestellt. Termin zum Baubeginn ist 4 Monate nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung, Baufertigstellungstermin ist aktuell der 30.06.2022 (erst seit 14. Januar 21 bekannt); dieser Termin ist nur sehr schwer zu halten, aber möglich. Insgesamt kann keine Garantie gegeben werden, dass wir Sonderförderung erhalten. Jede weitere Verzögerung schließt jedoch die attraktive Sonderförderung aus!
Zur Genehmigung der bestehnden Provisorien s. beiliegendes Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 12.8.2020
Über die bestehenden Plätze zeichnet sich ab Herbst 2021, spätestens jedoch ab Januar 2022, ein zusätzlicher Bedarf ab, der nicht gedeckt werden kann. Kinder müssen somit abgewiesen werden. Dass diese Situation eintritt und deshalb die Notwendigkeit zur Unterbringung weiterer Gruppen besteht, darauf wurde erstmals am 02.05.2018 im Stadtrat hingewiesen.
Eine andere Gemeinde im Landkreis errichtet derzeit eine Kindertagesstätte mit 11 Gruppen, die noch Möglichkeiten zur nochmaligen Erweiterung bieten. Unser Peter Pan hat mit den Provisorien derzeit ebenfalls 11 Gruppen in zwei Häusern, was aber keine Dauerlösung sein sollte.
Die Fachaufsicht für Kindertagessätten gab zu einer 8-gruppigen Einrichtung ihre Zustimmung, wenn auch aus Sicht des Landratsamtes kleinere Einrichtungen aus pädagogischer Sicht zu bevorzugen wären.
Es ist beabsichtigt, dass die bestehende und erfolgreich laufende KiTa Sommenblume mit dem bestehenden Personal unter gleichem Konzept weiter geführt wird. Dies wäre am vorgesehenen Standort (innerhalb der 8-gruppigen Einrichtung) mit kleinen Änderungen am Konzept gut machbar.
Der Bedarf ist unstrittig und wird von der Fachaufsicht und aufgrund der Prognosen so erwartet.
Eine Einrichtung verursacht weniger Verwaltungsaufwand als zwei, auch Baukontrolle etc. sind weniger aufwändig, im laufenden Betrieb kann z.B. die Einhaltung des Anstellungsschlüssels etc. (z.B. in Krankheitsfällen) leichter gewährleistet werden.
Der Gehweg zum Gewerbegebiet wurde von verschiedener Seite (u.a. Seniorenbeirat, Antrag vom 14. Febr. 2019) angeregt und die Schätzkosten sind unabhängig vom Neubau einer Kindertagesstätte im Investitionsplan für 2021 enthalten.