Anpassung Elternbeiträge der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.04.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Anpassung der Elternbeiträge der städtischen Kindertageseinrichtungen

1) Krippe, Kindergarten, Hort
Der Stadtrat hat zuletzt in der Sitzung vom 13.06.2018 über die Erhöhung der Krippen- und Regelbeiträge sowie über die Hortbeiträge ab 01.01.2019 entschieden. Turnusmäßig wäre die nächste Erhöhung zum 01.01.2021 fällig gewesen. Die hierfür notwenigen Vorbereitungen bzw. Elterninformationen hätten inmitten der 1. Welle der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Kita- und Schulschließungen erfolgen müssen. Daher wurde die geplante Erhöhung zurückgestellt.
Nach wie vor zeigt sich jedoch, dass die in Heilsbronn geltenden Elternbeiträge vor allem im Krippenbereich nicht der tatsächlichen Kostenentwicklung entsprechen. Auch die stattgefundenen Lohnanpassungen müssen berücksichtigt werden.
Das Defizit der Kosten im Verwaltungshaushalt im Einzelplan 46 (4640 Peter Pan, 4641 Kindertagesstätten sonstige Träger, 4642 Kinderhorte, 4643 städtischer Hort, 4644 Kindergarten Sonnenblume) steigt stetig an:
Durch die angestrebte Erhöhung liegen die Heilsbronner Einrichtungen immer noch im mittleren Beitragsbereich der Kindertageseinrichtungen im Umkreis (siehe Anlage „Krippen- und Regelbeiträge Umkreis Stand 03/2021“).

Die soziale Komponente bleibt auch nach der geplanten Erhöhung durch die staatlichen Beitragsentlastungen (Elternbeitragszuschuss ab 04/2019 in Höhe von 100,00 € für Kindergartenkinder und ggf. Bayerisches Krippengeld) weiterhin bestehen. Auch eine Beitragsübernahme durch das Landratsamt ist bei besonders bedürftigen Familien und dem Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich möglich.
Mit dieser Erhöhung soll gleichzeitig der Empfehlung des Staatsministeriums in Bezug auf die Elternbeitragsstaffelung entsprochen werden (Rechtsstand ab 01.04.2019, STMAS Newsletter 303). Demnach soll die Staffelung zwischen den einzelnen Buchungszeitkategorien mindestens 10 v. H. des für die niedrigste Buchungskategorie fälligen Beitrags und mindestens 5,00 € betragen.  

Nach Rücksprache mit den Trägern der Heilsbronner Kindertageseinrichtungen (Diakonieverein Heilsbronn, kath. Kirchenstiftung) wird somit einvernehmlich folgende Erhöhung ab 01.09.2021 befürwortet:

Der Krippenbeitrag soll lediglich an die Empfehlung des Staatsministeriums zur Beitragsstaffelung angeglichen werden. Das entspricht einer Erhöhung zwischen 3-9%. Im Bereich der Regelkinder ergibt sich in diesem Zuge eine Erhöhung zwischen 7-15%, da sonst durch die Umsetzung der Empfehlung ein Defizit zum aktuellen Beitrag entsteht und der steigenden Kostenentwicklung dennoch entgegengewirkt werden sollte (Buchungskategorie 2-3 Std. und 3-4 Std. im Regelbereich in städtischen Einrichtungen nicht vorhanden). Für die Schulkinder ist eine Erhöhung zwischen 8-10% vorgesehen. Die Erhöhung der Elternbeiträge für Geschwisterkinder soll im Hortbereich analog umgesetzt werden. Eine Übersicht wurde dieser Vormerkung als Erläuterung beigefügt.

Die unterschiedlichen Steigerungen ergeben sich aus den früheren, nicht einheitlich gestaffelten Buchungskategorien, sodass eine einmalige Anpassung sinnvoll erscheint. Die Empfehlung des Staatsministeriums zur Staffelung der Elternbeiträge dient vor allem der Vermeidung von „Luftbuchungen“. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Buchungszeiten auch den tatsächlichen Besuchszeiten der Kinder entsprechen.

In der Runde der Fraktionssprecher am 23.03.2021 wurden die Erhöhungen angesprochen. Ebenso wurde angesprochen, dass, sofern keine außergewöhnlichen Umstände eintreten, im Anschluss an die geplante Erhöhung zum 01.09.2021 für die folgenden 2 Jahre eine automatisierte Erhöhung angedacht ist. Aus dem Kreis der Fraktionssprecher kam der Vorschlag, dies auf 5% innerhalb von 2 Jahren (jedes Jahr 2,5%, jeweils zum Beginn des Kindergartenjahres) festzulegen.
Auch diese Erhöhungen sollen jährlich mit Beginn des neuen Kindergartenjahres umgesetzt werden.
Die Elternbeiräte der Kita Peter Pan und der Kita Sonnenblume wurden über die Erhöhung der Beiträge informiert. Es sind keine Einwände eingegangen.
Die Beiträge würden sich ab 01.09.2021 wie folgt gestalten:
(Erläuterungen wurden der Vormerkung beigefügt)
Ferienbetreuung städtischer Hort
Der städtische Hort bietet zudem eine Ferienbetreuung für externe Kinder (Kinder ohne Standard-Regelbuchung) an. Die Wochenpauschale für externe Ferienkinder soll von 50,00 € auf 55,00 € erhöht werden (Tagessatz 11,00 €). Für diese Wochenpauschale kann eine Betreuung von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Die Buchung von 15 Betriebstagen in einem Kalenderjahr für reguläre und externe Hortkinder ist verpflichtend. Ferienbuchungen werden nicht ermäßigt.

2) Mittagsbetreuung
Über die Anpassung der Elternbeiträge der Mittagsbetreuung an der Grundschule Heilsbronn wurde letztmalig in der Stadtratssitzung vom 21.09.2016 beraten. Der monatliche Elternbeitrag beträgt seit 01.03.2017 aktuell bei 1 bis 2 Buchungstagen 25,00 € und bei 3 bis 5 Buchungstagen 50,00 € (zuzüglich 2,50 € bzw. 5,00 € Tee- und Spielgeld).
Das Finanzierungsmodell für die Mittagsbetreuung an Grundschulen sieht eine Kostendrittelung durch Staat, Stadt und Elternbeiträge vor. Durch steigende Kosten bewegte sich der Kostenanteil der Stadt Heilsbronn im Rechnungsjahr 2015 bei rd. 52 %. Im Stadtrat wurde 2014 beschlossen, dass der städtische Anteil 50 % nicht übersteigen soll. In den letzten Jahren lag der städtische Anteil bei rd. 60 %:
Die Verwaltung schlägt daher zum 01.09.2021 folgende Erhöhung vor:
1 bis 2 Buchungstagen 30,00 €
3 bis 5 Buchungstagen 60,00 €
Dies generiert bei angenommenen 70 Kindern (45 Kinder 5 Tage monatlich, 25 Kinder 2 Tage monatlich) Mehreinnahmen pro Haushaltsjahr i. H. v. rd. 5.750 €. Der Prozentanteil der Stadt beläuft sich dann auf ca. 54 %.

Um den Kostenanteil der Stadt Heilsbronn bei ca. 50 % weiterhin halten zu können, wird nachfolgend eine weitere Erhöhung vorgeschlagen:

zum 01.09.2022:
1 bis 2 Buchungstagen 32,50 €
3 bis 5 Buchungstagen 65,00 €

zum 01.09.2023:
1 bis 2 Buchungstagen 35,00 €
3 bis 5 Buchungstagen 70,00 €


3) Ganztagesangebot an der Grundschule Heilsbronn
Bereits im Ausschuss Bildung vom 01.07.2020 wurde die finanzielle Situation des Ganztagesangebots an der Grundschule Heilsbronn vorgestellt und dabei vorgeschlagen, Elternbeiträge einzuführen bzw. Zusatzangebote zu reduzieren, um dieses dauerhaft finanzieren zu können. Ergebnis dessen war, dass dieser Beschluss vertagt und in den Fraktionen diskutiert werden sollte.
Zur Kenntnis dazu liegt nochmals der Beschlussbuchauszug aus dem Ausschuss Bildung vom 01.07.2020 bei.

Beschluss 1

Die Beiträge der Kindertageseinrichtungen werden in der vorgeschlagenen Höhe zum 01.09.2021 angehoben. Des Weiteren wird eine automatisierte Erhöhung um 5% innerhalb von 2 Jahren (jedes Jahr 2,5%) beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Elternbeiträge der Mittagsbetreuung werden in der vorgeschlagenen Höhe zum 01.09.2021, zum 01.09.2022 und zum 01.09.2023 angehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 10:06 Uhr