Anpassung Elternbeiträge der städtischen Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2021
Daten angezeigt aus Sitzung: 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.04.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Heilsbronn | 15. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn | 21.04.2021 | ö | beschliessend | 6 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die soziale Komponente bleibt auch nach der geplanten Erhöhung durch die staatlichen Beitragsentlastungen (Elternbeitragszuschuss ab 04/2019 in Höhe von 100,00 € für Kindergartenkinder und ggf. Bayerisches Krippengeld) weiterhin bestehen. Auch eine Beitragsübernahme durch das Landratsamt ist bei besonders bedürftigen Familien und dem Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich möglich.
Nach Rücksprache mit den Trägern der Heilsbronner Kindertageseinrichtungen (Diakonieverein Heilsbronn, kath. Kirchenstiftung) wird somit einvernehmlich folgende Erhöhung ab 01.09.2021 befürwortet:
Der Krippenbeitrag soll lediglich an die Empfehlung des Staatsministeriums zur Beitragsstaffelung angeglichen werden. Das entspricht einer Erhöhung zwischen 3-9%. Im Bereich der Regelkinder ergibt sich in diesem Zuge eine Erhöhung zwischen 7-15%, da sonst durch die Umsetzung der Empfehlung ein Defizit zum aktuellen Beitrag entsteht und der steigenden Kostenentwicklung dennoch entgegengewirkt werden sollte (Buchungskategorie 2-3 Std. und 3-4 Std. im Regelbereich in städtischen Einrichtungen nicht vorhanden). Für die Schulkinder ist eine Erhöhung zwischen 8-10% vorgesehen. Die Erhöhung der Elternbeiträge für Geschwisterkinder soll im Hortbereich analog umgesetzt werden. Eine Übersicht wurde dieser Vormerkung als Erläuterung beigefügt.
Die unterschiedlichen Steigerungen ergeben sich aus den früheren, nicht einheitlich gestaffelten Buchungskategorien, sodass eine einmalige Anpassung sinnvoll erscheint. Die Empfehlung des Staatsministeriums zur Staffelung der Elternbeiträge dient vor allem der Vermeidung von „Luftbuchungen“. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Buchungszeiten auch den tatsächlichen Besuchszeiten der Kinder entsprechen.
In der Runde der Fraktionssprecher am 23.03.2021 wurden die Erhöhungen angesprochen. Ebenso wurde angesprochen, dass, sofern keine außergewöhnlichen Umstände eintreten, im Anschluss an die geplante Erhöhung zum 01.09.2021 für die folgenden 2 Jahre eine automatisierte Erhöhung angedacht ist. Aus dem Kreis der Fraktionssprecher kam der Vorschlag, dies auf 5% innerhalb von 2 Jahren (jedes Jahr 2,5%, jeweils zum Beginn des Kindergartenjahres) festzulegen.
(Erläuterungen wurden der Vormerkung beigefügt)
Der städtische Hort bietet zudem eine Ferienbetreuung für externe Kinder (Kinder ohne Standard-Regelbuchung) an. Die Wochenpauschale für externe Ferienkinder soll von 50,00 € auf 55,00 € erhöht werden (Tagessatz 11,00 €). Für diese Wochenpauschale kann eine Betreuung von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr in Anspruch genommen werden. Die Buchung von 15 Betriebstagen in einem Kalenderjahr für reguläre und externe Hortkinder ist verpflichtend. Ferienbuchungen werden nicht ermäßigt.
2) Mittagsbetreuung
3 bis 5 Buchungstagen 60,00 €
Um den Kostenanteil der Stadt Heilsbronn bei ca. 50 % weiterhin halten zu können, wird nachfolgend eine weitere Erhöhung vorgeschlagen:
zum 01.09.2022:
1 bis 2 Buchungstagen 32,50 €
3 bis 5 Buchungstagen 65,00 €
zum 01.09.2023:
1 bis 2 Buchungstagen 35,00 €
3 bis 5 Buchungstagen 70,00 €
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0