Schulkindbetreuung im Gemeindehaus Bürglein; Information und ggf. Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 05.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 16. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.05.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat fasste am 15.01.2020 folgenden Beschluss:
„Die Stadt Heilsbronn befürwortet eine Schulkindbetreuung in Bürglein ab September 2020 und schließt für diesen Zweck eine Defizitvereinbarung analog der bisherigen Vereinbarungen mit der Kirchengemeinde Bürglein ab.
Die Stadt Heilsbronn verpflichtet sich zu keiner Zeit, aufgrund des Subsidiaritätsprinzips Schüler aus Einrichtungen in Heilsbronn nach Bürglein zu entsenden.
Kosten für einen 2. Rettungsweg oder Erstausstattung können nach der Defizitvereinbarung nicht übernommen werden.“
Am 11.03.2020 informiert die Verwaltung, dass sie am 20.02.2020 die Mitteilung der Kirchengemeinde Bürglein erhalten hat, wonach eine Schulkindbetreuung ab 09/2020 nicht stattfinden kann. Im Falle neuer Planungen wird sich die Kirchengemeinde Bürglein mit der Stadt Heilsbronn in Verbindung setzen.
Dies geschah bisher nicht.
Über den Bayer. Städtetag ging uns am 19.02.2021 ein Entwurf der Richtlinie zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder zu.
Damit sollen u.a. ganztätige Bildungs- und Betreuungsangebote z. B. durch Horte, Ganztagesklassen oder auch der Mittagsbetreuung mit 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
Diese Mittel hat der Bund im Juni 2020 verabschiedet. Die Regierung kann jedoch, da nur ein Entwurf vorliegt, noch keine näheren Auskünfte erteilen.
Der Entwurf sieht vor: Förderanträge wären bis zum 30.06.2021 einzureichen; die Finanzmittel müssen bis zum 31.12.2021 vollständig verausgabt sein und die Mittel sind nicht mit der Regelförderung nach Art. 10 FAG kombinierbar (gilt nur in Bayern).
Nach Erhalt der Richtlinie hat die Verwaltung
  • den Stadtrat in der Sitzung des Stadtrates am 10.03.2021 informiert,
  • die Kirchengemeinde Bürglein mit Email vom 25.03.2021 angeschrieben und informiert,
  • mit der Kirchengemeinde am 13.04.2021 über dieses Thema gesprochen,
  • am Donnerstag, den 22.04.2021 mit Vertretern der Kirchengemeinde und der Leitung der Grundschule Bürglein das Gemeindehaus nochmals besichtigt.
Als bisheriges Zwischenergebnis bleibt festzuhalten:
  • Aufgrund der Platzverhältnisse in den Grundschulen wären zusätzliche Räume für eine Betreuung der Schulkinder vorteilhaft.
  • Bisherige Bedarfsumfragen belegen den Bedarf.
  • Die Kirchengemeinde Bürglein würde die Räume, die nur in geringer Entfernung und ohne Querung einer Hauptstraße erreichbar sind und bei denen Parkplätze und Garten vorhanden sind, längerfristig zu moderater Miete vermieten.
  • Seitens der Verwaltung wird eine Mittagsbetreuung (bis 14.00 Uhr oder als verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 Uhr) bevorzugt, eine schulaufsichtliche Genehmigung ist dazu erforderlich.
  • Der Fortbestand der verlässlichen Grundschule sowie die spätere Schülerbeförderung sind noch zu klären.
  • Sofern eine Generalsanierung erfolgt, wären die Fördermittel der Grundschule für voraussichtlich den gleichen Zeitraum (25 Jahre) zweckgebunden, wie auch für die Schulkindbetreuung (Miete).
  • Die Einrichtung könnte ab Beginn des Schuljahres 2022/23 oder frühestens zum 01.01.2022 starten.
Sofern der Stadtrat eine derartige Betreuungsmöglichkeit befürwortet, würde die Verwaltung die Gesamtkosten (Mobiliar, evtl. Umbauten) ermitteln lassen, einen entsprechenden Zuschussantrag stellen sowie parallel den Elternbeirat informieren und ggf. eine Bedarfsumfrage veranlassen.

Beschluss

Der Stadtrat begrüßt die Einrichtung einer Mittagsbetreuung im Gemeindehaus Bürglein und beauftragt die Verwaltung, die weiteren erforderlichen Schritte zu unternehmen.
Das ausgearbeitete Umsetzungskonzept ist vor Maßnahmenbeginn dem Stadtrat nochmals vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.06.2021 10:39 Uhr