Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR); Vorstellung und Beschlussfassung der Ausbaugebiete für das weitere Förderverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Langer vom Breitbandberatungszentrum Bayern wird in der Sitzung den aktuellen Sachstand sowie die möglichen Ausbaugebiete im Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) vorstellen und erläutern.
Als Anlage liegt eine Ausbaukarte, in der die potentiellen Ausbaugebiete rot umrandet sind, bei. Zu beachten ist, dass die Stadtteile Heilsbronn, Bonnhof, Bürglein, Böllingsdorf, Weiterndorf, Weißenbronn und Betzmannsdorf nicht in einen Ausbau nach der BayGibitR aufgenommen werden können, da diese Ausbaugebiete aufgrund der eigenwirtschaftlichen Vorhaben der Deutschen Glasfaser nicht förderfähig sind. Des Weiteren sind die Ortsteile Seitendorf und Trachenhöfstatt bereits mit einer Breitbandinfrastruktur (FTTH) versorgt, die eine Förderung ebenfalls ausschließt.
In den möglichen Ausbaugebieten konnten 272 Anschlüsse ermittelt werden, die förderfähig sind. Die aktuell geschätzten Gesamtkosten belaufen sich für den Gesamtausbau auf ca. 2.630.000 €. Dem stünde ein Förderbetrag von 1.677.000 € gegenüber. Es verbliebe ein Eigenanteil der Stadt Heilsbronn in Höhe von rd. 950.000 €, sollten die Ausbaugebiete wie dargestellt umgesetzt werden.
Die genauen Ausbaukosten werden erst vorliegen, wenn die Ausbaugebiete ausgeschrieben und eine Wirtschaftlichkeitslücke durch mögliche Netzbetreiber vorgelegt werden.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Ausbau nach der BayGibitR für die in der Anlage als möglich dargestellten Gebieten durchzuführen und das weitere Förderverfahren für diese Ausbaugebiete durchzuführen.
Nachdem der Ausbau im sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodell erfolgt, wäre nach Festlegung der Ausbaugebiete ein Netzbetreiber im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens auszuwählen. Mit der dann vorliegenden Wirtschaftlichkeitslücke des Netzbetreibers kann ein Förderantrag gestellt werden. Mit Blick auf die zu erwartenden Gesamtkosten und der Zusammenarbeit mit dem Markt Dietenhofen ist davon auszugehen, dass eine EU-weite Ausschreibung erfolgen muss.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den weiteren Breitbandausbau nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie in den in der Anlage dargestellten Ausbaugebieten durchzuführen und für diese ein wettbewerbliches Verfahren für den Bau und den Betrieb eines NGA-Netzes durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Datenstand vom 13.10.2021 11:28 Uhr