Neubau Kindertagesstätte; Beschluss über neuen Finanzierungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 21. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.07.2021 ö 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bereits in der Stadtratssitzung vom 28.10.2020 wurde der Finanzierungsplan für den Neubau der achtgruppigen Kindertagesstätte auf Grundlage der Vorplanung beschlossen:

Gesamtkosten:                                                4.477.135,38 €
Sonderförderung Kinderbetreuungsfinanzierung:                4.029.421,84 €
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn (10 % der GK)                    447.713,54 €

Die aktuelle Kostenberechnung des Architekturbüros Ing + Arch, Ehingen, vom 01.07.2021 hingegen beläuft sich nun auf 8.295.324,05 €!

Der Finanzierungsplan ändert sich demnach wie Folgt:

Gesamtkosten:                                                                8.295.324,05 €
Zuweisung nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG:                2.687.000,00 €
(894 m² förderbare HNF x 5.010,00 €/m² x 60 %)
voraussichtliche Zuweisung Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2021:        1.344.000,00 €
(894 m² förderbare HNF x 5.010,00 €/m² x 30 %)
Eigenmittel der Stadt Heilsbronn:                                                4.264.324,05 €

Die Eigenmittel der Stadt Heilsbronn erhöhen sich gegenüber dem ursprünglichen Finanzierungsplan um 3.816.610,51 €! Mithilfe eines in letzter Stadtratssitzung beschlossenen KfW-Kredits erhält die Stadt einen Tilgungszuschuss i. H. v. voraussichtlich 639.000 €, der die Eigenmittel der Stadt dann um diese Summe schmälert. Diese sind dann noch 3.177.610,51 €.

Mit Bescheid vom 04.06.2021 wurden der Stadt die Zuweisungen nach Art. 28 BayKiBiG i. V. m. Art. 10 BayFAG bereits bewilligt. Sämtliche Fördermittel sind vorzufinanzieren. Die Umsetzung des Sonderprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 bis 2021 erfolgt im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel vorbehaltlich künftiger Haushaltsberatungen. Die Berechnung der voraussichtlichen Zuweisung aus dem Sonderprogramm ist somit vorläufig und nicht verbindlich.

Beschluss

Dem o. g. aktuellen Finanzierungsplan wird zugestimmt. Die Eigenmittel der Stadt Heilsbronn werden erbracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 11:28 Uhr