Mit dem Jahresantrag 2022 werden die derzeit laufenden sowie in den Jahren 2023 bis 2025 vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen für eine Förderung angemeldet.
Nach einer Neustrukturierung der Bund-Länder-Städtebauförderung im Jahr 2020 befindet sich die Stadt Heilsbronn nun im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung „Kooperation Bibert-/ Schwabachtal“.
Dessen Leitgedanke ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen. Mit dem Programm wird dabei das Ziel verfolgt, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, zu lebenswerten Quartieren zu befördern.
Eine Verpflichtung zur Bauausführung ergibt sich dadurch nicht. Für die jeweiligen Einzelbaumaßnahmen ist bei Verwirklichung ein gesonderter Zuwendungsantrag zu stellen, der im Stadtrat vorberaten wird.
Der Gesamtbetrag der gemeldeten Einzelmaßnahmen beträgt für das Jahr 2022 800 T€.
Der Entwurf der Bedarfsmeldung liegt bei.
Durch steigende Baupreise (3. Quartal 2021 : 3,63 %) und steigende Inflation (3. Quartal 2021 : 4,1 %) wurden sämtliche Gesamtkosten für Baumaßnahmen aus den Vorjahren pauschal um rd. 8 % erhöht.
Grundsätzlich entstammen sämtliche Maßnahmen samt Kostenhöhe und Verteilung auf die Fortschreibungsjahre dem aufgestellten Finanzplan zum Haushalt 2021 bzw. aus der Fortschreibung der Jahresmeldung zur Städtebauförderung 2021.
Zu einzelnen Maßnahmen:
Citymanagement:
Die für eine Weiterbewilligung nötige EU-Ausschreibung wurde mittlerweile durchgeführt und die aktuell für die nächsten 4 Jahre entstehenden Kosten aufgenommen.
Ansbacher Straße 8
Im Rahmen der Städtebauförderung könnte eine Förderung über das Förderprogramm „Leerstand nutzen – Lebensraum schaffen für anerkannte Flüchtlinge“ mit 90 % der zuwendungsfähigen Kosten für notwendige Sanierungsmaßnahmen erfolgen; die Stadt erhält jedoch für diese Maßnahme eine 90%ige Förderung noch auf 150.000 € der zuwendungsfähigen Kosten; die restlichen Kosten werden mit 60 % gefördert (Gesamtkosten rd. 300 T€, s. Anlage). Eine Entscheidung über die Durchführung der Maßnahme im Rahmen der Städtebauförderung steht deshalb noch aus. Die Maßnahme wurde vorsorglich berücksichtigt.
Ansbacher Straße 10
Eine Förderung der Abrisskosten des Gebäudes Ansbacher Straße 10 aufgrund seiner schlechten Bausubstanz mit einer evtl. Errichtung von weiteren innenstadtnahen Parkflächen wäre nach Vorlage eines Gesamtparkkonzeptes für die gesamte Innenstadt denkbar.