Digitales Rathaus - Bereitstellung von weiteren Online-Verfahren; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 28. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.01.2022 ö beschliessend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14.08.2017 verpflichtet neben Bund und Ländern auch die Kommunen, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale zugänglich zu machen.
Das Angebot der Stadt Heilsbronn Behördengänge online zu erledigen soll Zug um Zug erweitert werden. Gerade während der Pandemie ist dies besonders wichtig und sinnvoll. Kommunen mit mind. 50 Online-Verfahren erhalten die Auszeichnung „Digitales Amt“ und werden auf der Seite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht. Bislang sind 30 Online-Verfahren im Rathaus-Service Portal auf der städtischen Internetseite sowie im BayernPortal abrufbar.
Die Kosten für zusätzliche Online-Verfahren sind bis zu 90 % im Rahmen des Förderprogrammes „Digitales Rathaus“ des Freistaates Bayern förderfähig. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mind. 5.000 € betragen (Bagatellgrenze). Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 €. Davon wurden mit Bescheid vom 21.05.2021 bereits rd. 4.600 € für die Einrichtung von E-Payment und die Bereitstellung der Online-Beantragung von Personenstandsurkunden in Anspruch genommen.
Nach Rücksprache mit den einzelnen Abteilungen der Stadtverwaltung sollen 40 zusätzliche, sinnvoll verwendbare Online-Formulare beschafft werden.
Für die Erweiterung des Rathaus-Service Portals der komuna GmbH wird ein einmaliger Einrichtungspreis von rd. 2.300 € fällig (inkl. Fahrtkosten und Integration in das BayernPortal). Zusätzlich fallen bei 40 Online-Verfahren einmalige Lizenzkosten i. H. v. rd. 11.300 € (förderfähig zu 90 %) sowie ab dem 25. Monat der Nutzung Pflegegebühren i. H. v. rd. 240 €/Monat an. Die Eigenmittel im Jahr 2022 belaufen sich demnach auf rd. 3.500 €.

Beschluss

Der Erweiterung des Rathaus Service-Portals um 40 neue Online-Verwaltungsleistungen wird vorbehaltlich einer möglichen Förderung über die Förderrichtlinie digitales Rathaus – FöRdR gemäß OZG-Umsetzungskatalog zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2022 12:38 Uhr