Zuschussantrag des SV Bürglein für eine Flutlichtanlage am Trainingsplatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 20.05.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 22. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 20.05.2015 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der SV Bürglein beantragt mit Schreiben vom 05.05.2015 einen Zuschuss zur Errichtung einer Flutlichtanlage am Trainingsplatz (s. Anlage).
Die vorliegende Kostenschätzung dieser Maßnahme beträgt insgesamt 15.964,00 €.
Gemäß Richtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn zur Förderung des Sports in den Sportvereinen können zur Ergänzung von Freisportanlagen 10 % Zuschuss an den Gesamtkosten gewährt werden. Voraussetzung dazu ist, dass das Grundstück grundsätzlich im Eigentum bzw. Erbbaurecht des Vereines stehen muss bzw. ein langfristiges Nutzungsrecht von mind. 25 Jahren besteht. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung (25 Jahre + Option auf weitere Verlängerung) besteht im vorliegenden Fall für die Nutzung als Kleinspielfeld beginnend zum 1. Mai 2007.
Außerdem beantragt der SV Bürglein für die Durchführung dieser Maßnahme die Gewährung einer Bürgschaft. In der geforderten Höhe ist eine Bürgschaft nach Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens genehmigungsfrei. Letztmalig wurde dem SV Bürglein im Herbst 2012 eine Bürgschaft i. H. v. 5.000 € zur Anschaffung eines Rasenmähtraktors gewährt.

Beschluss

Dem SV Bürglein e. V. werden für die geplante Errichtung einer Flutlichtanlage am Trainingsplatz 10 % Zuschuss gem. Richtlinie Nr. 2 der Stadt Heilsbronn an den Gesamtkosten in Aussicht gestellt. Der beantragten Gewährung einer Bürgschaft für die Durchführung dieser Maßnahme wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2015 17:37 Uhr