23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan "Müncherlbach Ost"; a) Änderungsbeschluss b) Billigung der Entwurfsplanung c) Beauftragung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 08.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 25. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 08.07.2015 ö beschliessend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Es ist vorgesehen, im Planungsgebiet mit den Grundstücken Fl.Nrn. 52/6, 210 und 211 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 12, 49, 200 und 258, alle Gemarkung Müncherlbach, künftig ein allgemeines Wohngebiet und eine gewerbliche Nutzfläche festzusetzen.
Im bestehenden Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist die Fläche bisher überwiegend als Ackerflächen oder Grünfläche ausgewiesen. Deshalb ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erforderlich. Im Parallelverfahren erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 2 Müncherlbach-Ost.
Für die Erstellung der Planungsarbeiten wurde das Ingenieurbüro Christofori und Partner beauftragt (s. Stadtratsbeschluss vom 25.02.2015, Nr. 464). Der Planer wird den aktuellen Entwurfsstand der Planung in der Stadtratssitzung vorstellen (Planblatt ist im RiS hinterlegt).
Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan ist durch den Stadtrat zu beschließen, die Entwurfsplanung zu billigen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beauftragen.
Es liegt hierzu ein Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses vor.

Beschluss 1

a)        Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung sowie zur möglichen Nutzungsänderung der jetzigen landwirtschaftlichen Flächen östlich von Müncherlbach auf den Grundstücken Fl.Nrn. 52/6, 210 und 211 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 12, 49, 200 und 258, alle Gemarkung Müncherlbach, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit einer künftigen Nutzung als Wohnbaufläche und gewerblichen Fläche vorzunehmen.
Die Fortschreibung erfolgt im Rahmen der 23. Änderung zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, der hiermit zugestimmt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

b)        Die Entwurfsplanung wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

c)        Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.08.2015 12:24 Uhr