Bekanntgabe Kirchweih Heilbronn 2015; Information über Antrag der "Klästerer Kerwaboum & Madli" auf Genehmigung einer Festscheune in Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 29.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.07.2015 ö 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Im Stadtratsgremium besteht Einverständnis, diese Bekanntgabe zu Beginn der Sitzung zu behandeln um Wartezeiten für die anwesenden Kerwaboum & Madli zu vermeiden.
Die „Klästerer Kerwaboum & Madli“, vertreten durch Herrn Bastian Böhm, haben zum 01.07.2015 den Antrag auf Genehmigung einer Festscheune zur Heilsbronner Kirchweih 2015 eingereicht.
Die Scheune befindet sich auf dem Anwesen – stadtauswärts nach dem unteren Tor rechts. Sowohl die Eigentümer, als auch der Pächter haben der Nutzung durch die „Klästerer Kerwaboum und Madli“ zugestimmt. Es ist geplant im Anschluss dieser halb offenen Scheune ein 6x12 m Festzelt, einen Ausschankwagen und einen Caterer anzuschließen. Des Weiteren wird ein Toilettenwagen vor der Scheune aufgestellt. Die restliche Fläche wird durch Bauzäune abgesperrt (s. hierzu auch ins RiS eingestellte Unterlagen).
Aufgrund des Vorhabens wurden durch die Verwaltung die sicherheits-, bau- und brandschutzrechtlichen Aspekte bei einem Ortstermin geklärt. Die Befahrbarkeit des Weges wurde durch die FFW Heilsbronn mit einem Löschfahrzeug getestet und freigegeben.
Zur Sicherstellung des Jugendschutzes werden die „Klästerer Kerwaboum & Madli“ durch Ordner am Eingang eine Alterskontrolle durchführen und Armbänder verteilen.
Im Festzelt soll nach dem Aufstellen des Kirchweihbaums auch der Bieranstich stattfinden. Alleinunterhalter Schorsch Moll wird an diesem Tag für die musikalische Umrahmung sorgen.
Am Samstag soll ab 21:00 Uhr eine Partyband auftreten.
Neben dem Antrag auf Genehmigung dieses Vorhabens bitten die „Kerwaboum & Madli“ noch um die benötigte Ausstattung bei der Stadt Heilsbronn. Hierbei handelt es sich um Strom- und Wasseranschlüsse inkl. Wasserleitung. Des Weiteren möchten die „Kerwaboum & Madli“, soweit vorhanden, alte Heilsbronner Fahnen, die zur Dekoration der Festscheune dienen sollen, bei der Stadt ausleihen.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Es bestehen zu dem Vorhaben keine sicherheits-, bau- und brandschutzrechtlichen Einwände mit der Folge, dass dem Antrag stattzugeben ist (Veranstaltung auf Privatgelände). Als Auflage wird lediglich ein Ordnerdienst (2 Personen) für die Einlasskontrolle verfügt, nachdem der von der Stadt engagierte Sicherheitsdienst SK1 neben dem Marktplatz auch beim Zelt immer wieder Präsenz zeigen wird.
Der Anschluss der Kanalisation ist besprochen und erfolgt in „fliegender Bauweise“, also mit HD-Rohren an das bestehende Kanalnetz.
Seitens der Stadtwerke wird der erforderliche Stromanschluss kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der verbrauchte Strom wird jedoch verrechnet. Der Wasseranschluss kann von den Stadtwerken nicht gewährt werden, weil sich keine Anschlussmöglichkeit in vertretbarer Entfernung zum Veranstaltungsort befindet. Der Veranstalter muss sich deshalb selbst darum kümmern und von Privat eine Versorgung sicherstellen. Die Stadtwerke würden jedoch die nötige Trinkwasserleitung vom Privatanschluss bis zum Veranstaltungsgelände kostenfrei zur Verfügung stellen.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 21.08.2015 08:24 Uhr