21. Änderung des FNP, Bebauungsplan Nr. B 43 a) Information über den Sachstand der Bauleitplanungen "Gewerbegebiet Ost - 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße" b) Ermächtigungsbeschluss für die Behandlung im Ferienausschuss;


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 29.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 26. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 29.07.2015 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Stadtrat von Heilsbronn hat in seiner Sitzung am 28.01.2015 die Entwurfsplanung für die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan sowie für den Bebauungsplan Nr. B 43 „Gewerbegebiet Ost – 1. Erweiterung südlich der Bauhofstraße“ gebilligt. Die öffentliche Auslegung fand daraufhin in der Zeit vom 17.02.2015 bis 17.03.2015 statt. Es gingen Einwendungen ein.
Bereits am 09.02.2015 erfolgte die Auftragserteilung für eine spezielle artenschutzrechtliche Überprüfung (saP) an ein Landschaftsarchitekturbüro. In der saP werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. den naturschutzrechtlichen Vorgaben ermittelt und dargestellt, sowie die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von Verboten geprüft. Im Rahmen der saP sind grundsätzlich alle in Bayern vorkommenden Arten folgender Gruppen zu berücksichtigen: 1. Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, 2. europäische Vogelarten und 3. darüber hinaus nur nach nationalem Recht streng geschützte Arten. Deshalb sind folgende Tierarten im Planungsgebiet und einem 100m-Umgriff zu prüfen: Vögel, Zauneidechse , Fledermäuse, Amphibien.
In der Honorarbeschreibung wird darauf hingewiesen, dass sich die Tiergruppen- und Artenerfassung bis längstens August 2015 erstreckt. Am 17.07.2015 ging nun das Gutachten zur saP beim Ingenieurbüro Christofori und Partner ein. Trotz mehrmaliger Nachfragen beim Landschaftsarchitekten und der beauftragten Biologin war ein Abschluss der saP nicht früher möglich. Durch das Planungsbüro werden nun die Aussagen des Gutachtens geprüft und die sich daraus ergebenden Folgen für die Bauleitplanung eingearbeitet. Eine Behandlung der Bauleitpläne mit Abwägung und Billigung der aktuellen Entwurfsplanung kann erst in der Sitzung des Ferienausschusses am 19.08.2015 erfolgen, weshalb eine Ermächtigung des Ferienausschusses vorgeschlagen wird.
Die Verwaltung kann die bisher gewohnten, kurzen Zeitabläufe aufgrund der geforderten Naturschutzgutachten nicht mehr gewährleisten. Die Gutachten sind jedoch auch in der beauftragten Form weiterhin zu vergeben. Eine alternativ durchgeführte summarische Prüfung (worst-case-Szenario) der vorkommenden Arten und Eingriffe würde im Ergebnis zu größeren Einschränkungen im Planungsgebiet führen. Der Zeitgewinn rechtfertigt das nach Ansicht der Verwaltung nicht.

Beschluss

Im Hinblick auf die Bedeutung der Bauleitplanung für die Stadt Heilsbronn besteht im Stadtrat Einverständnis, dass der Ferienausschuss die Abwägung der 21. Änderung des FNP mit Grünordnungsplan sowie des Bebauungsplanes Nr. B 43 durchführt, die vorgestellte Entwurfsplanung billigt und die Auslegung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.08.2015 08:24 Uhr